Discounter wie Lidl täuschen Kunden über Qualität von Billigfleisch

GREENPEACE E.V. – 28.10.2017

Discounter wie Lidl täuschen Kunden über Qualität von Billigfleisch/ Greenpeace-Aktivisten kennzeichnen Produkte in 56 Städten

Vor Billigfleisch aus Massentierhaltung mit schlimmen Folgen für Tiere und Umwelt warnen Greenpeace Aktivisten heute bundesweit in Lidl-Filialen. In 56 Städten kennzeichnen die Umweltschützer Fleisch der Eigenmarke "Landjunker" mit grellgelben Warnaufklebern, auf denen "Mit Tierleid" oder "Mit Antibiotika" steht. Für Discounter-Billigfleisch leiden Tiere millionenfach in deutschen Ställen, zu viel Gülle verschmutzt unser Trinkwasser und der hohe Einsatz von Antibiotika sorgt für immer mehr multiresistente Keime in der Umwelt. Auch die Brancheninitiative "Tierwohl", mit der sich der Einzelhandel für bessere Haltungsbedingungen einsetzen will, entspricht nicht den Anforderungen des Tierschutzgesetzes. "Lidl brüstet sich mit dem Logo der Initiative `Tierwohl´. Doch das führt Verbraucher in die Irre. Nur ein Bruchteil der Produkte stammt wirklich aus besserer Haltung", sagt Christiane Huxdorff, Landwirtschaftsexpertin von Greenpeace. "Lidl muss seinen Kunden insgesamt besseres Fleisch garantieren oder über die wahre Herkunft aufklären."

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Mit Heiz-Check bis zu 150 Euro sparen

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Verbraucherzentrale deckt Energieverluste auf
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet allen Verbrauchern zum Beginn der kalten Jahreszeit einen Heiz-Check an.
Oft zeigen schon die ersten kühlen Tage, dass die Heizung nur einge-schränkt funktioniert. Sie wird nicht richtig warm oder verursacht lästige Geräusche. Doch selbst wenn die Räume immer schön warm werden, können die Energiekosten deutlich höher ausgefallen als erwartet, Margit Zawieja Energieexpertin bei der Verbraucherzentrale Nieder-sachsen berichtet: „Die Erfahrungen aus der Beratung belegen, dass erschreckend viele Heizsysteme mehr Energie verbrauchen als notwendig wäre.“
Geringer Einsatz, große Wirkung
Häufig bedarf es nur kleiner Maßnahmen, um den Betrieb der Heizung zu optimieren. Zawieja erklärt: „Lassen Besitzer eines Einfamilienhauses Anlagenkomponenten besser aufeinander abstimmen – mit einem sogenannten hydraulischen Abgleich oder durch einfache Korrekturen der Regelungseinstellungen – können sie im besten Fall bis zu 150 Euro im Jahr einsparen.“

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BEV erfolgreich abgemahnt: Schreiben zur Erhöhung der Abschläge irreführend

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Energieversorger darf Erhöhung der Abschläge nicht mit aktualisierten Messwerten begründen, wenn keine Messung stattgefunden hat

Die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) hatte Kunden aufgefordert, deutlich höhere Abschläge zu zahlen, da aktualisierte Messwerte vorlägen. Tatsächlich hatte eine Messung zu diesem Zeitpunkt gar nicht stattgefunden. Grundlage der geforderten Anpassung war lediglich eine Prognose des Messstellenbetreibers. Gegen diese irreführende Darstellung hat der Marktwächter Energie für Niedersachsen geklagt und beim Landgericht München eine Unterlassungsverpflichtung erzielt.
„Aufgrund der Meldung des für Sie zuständigen Messstellenbetreibers über die Veränderung Ihres Stromverbrauchs sind wir gezwungen Ihre monatlichen Stromzahlungen entsprechend anzupassen“, hieß es in einem Kundenanschreiben der BEV. Entsprechend sollte der monatlich zu zahlende Abschlag um 65 Euro erhöht werden. Auf Nachfrage beim Messstellenbetreiber erfuhr der betroffene Kunde jedoch, dass keine Messung stattgefunden habe. „Die Formulierung ist in zweierlei Hinsicht problematisch und führt Verbraucher in die Irre“, erklärt Tiana Preuschoff, Energie-rechtsexpertin im Projekt Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

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Müssen Onlineshops mehrere Bezahlmethoden anbieten?

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Online einkaufen ist praktisch und beliebt: Viele Verbraucher schätzen die große Auswahl, den schnellen Preisvergleich und die Möglichkeit, bequem von zu Hause bestellen zu können. Wenn es um die Bezahlung geht, erwarten Verbraucher verschiedene unkomplizierte Bezahlvarianten. Einige Onlineshops bieten lediglich eine Bezahlmethode an. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, ob das rechtens ist und worauf Verbraucher achten sollten.
Das Wetter ist schlecht, die Geschäfte sind überfüllt und die Parkplatzsuche wird vermutlich schwierig. Warum nicht einfach gemütlich von zu Hause nach dem schönen Kleid, der schicken Hose oder dem neuen Handy suchen? Am PC können die Preise verschiedener Onlineshops in Ruhe verglichen und dann bequem per Rechnung, Kreditkarte oder PayPal bezahlt werden. Doch einige Shops halten lediglich eine Bezahlmöglichkeit vor – ist das rechtens? „Grundsätzlich hat der Kunde kein Recht auf Wahl einer bestimmten Zahlungsart“, erklärt Irina Prosenok, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Ein Onlineshop ist nicht gesetzlich verpflichtet, mehrere Bezahlmethoden anzubieten. Er muss aber mindestens eine gängige Zahlungsmöglichkeit kostenfrei einräumen.“
Stehen mehrere Optionen zur Wahl, darf der Shop für einzelne Zahlungsarten Zuschläge – etwa Kreditkartengebühren – verlangen. „Die Gebühr darf aber nicht höher sein als die Kosten, die dem Händler selbst für die Nutzung des Zahlungsmittels entstehen“, so Prosenok. Wichtig: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte Shops meiden, die Vorkasse als einzige Bezahlmöglichkeit anbieten. Bei unseriösen Händlern besteht die Gefahr, dass die Ware nie beim Verbraucher ankommt und das Geld verloren ist.

Weitere Informationen zu Online-Bezahlsystemen unter
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/online-bezahlsysteme

VW-Skandal: Nachhilfe für braunschweiger Staatsanwaltschaft?

Zu ermitteln ist gegen einen besonders schweren Fall des fortgesetzten Betrugs. Es ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen VW und die Staatsanwaltschaft München gegen Audi.

Langsam zieht sich die Schlinge zu - vor allem gegen Spitzenmanager der obersten Führungsebene, den direkt Verantwortlichen unter dem ehemaligen Vorstandvorsitzenden Winterkorn. Das Strafrecht hat mit der Verhaftung von Wolfgang Hatz in München den Kopf des Konzerns erreicht. Die Angaben von Martin Winterkorn, er habe von der Motormanipulation nichts gewusst, werden immer unglaubwürdiger.

Offenbar gelingt es der Staatsanwaltschaft in München eher als der in Braunschweig, dem Erinnerungsvermögen der Top-Manager auf die Sprünge zu helfen. Laut Heribert Prantl, selbst Jurist und stellvertretender Chefredakteur der Süddeutschen Zeitung, scheinen sich die Ermittlungen in München "konzentrierter und struktuierter" zu gestalten (SZ 29.09.17, S.4). Ja, es scheint bei den Münchnern eine schärfere "Durchdringung des Sachverhalts" zu geben, die anscheinend der braunschweiger Staatsanwaltschaft fehlt. Prantl schlägt vor, dass eine "gut gerüstete Staatsanwaltschaft den gesamten Komplex VW und Audi übernehmen" sollte. Die Ermittler sollten sich nicht in "Doppelermittlungen verzetteln".

Geflügelmast: Hoher Einsatz von Reserveantibiotikum

Resistente Keime in Nutztieren und Fleisch

Die Europäische Lebensmittelbehörde hat bei Tieren und in Fleisch Bakterien nachgewiesen, die gegen wichtige Antibiotika resistent sind. Sie spricht von einer ernstzunehmenden Bedrohung. mehr

Dieses Thema im Programm:

Panorama 3 | vom 29.08.2017

Marktwächter Energie erwirkt Ordnungsgeld gegen e:veen Energie eG

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Marktwächter EnergieEnergieversorger verstößt gegen Unterlassungsverpflichtung – Landgericht Hannover verhängt Ordnungsgeld in Höhe von 20.000 Euro

Auf Antrag des Marktwächters Energie für Niedersachsen hat das Landgericht Hannover ein Ordnungsgeld in Höhe von 20.000 Euro gegen die e:veen Energie eG festgesetzt. Das Unternehmen hatte trotz Unterlassungsverpflichtung weiterhin unzulässige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet. Streitpunkt war eine Einschränkung des Sonderkündigungsrechts bei Preiserhöhungen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Bereits im Herbst 2016 hatte das Landgericht Hannover die e:veen Energie eG dazu verurteilt, bestimmte Klauseln in ihren AGB nicht mehr zu verwenden. Dabei ging es unter anderem um das gesetzlich vorgeschriebene Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen: Gemäß der AGB wurde Kunden dieses Recht verwehrt, sofern die Anpassung allein auf einer Erhöhung von Steuern, Abgaben und Umlagen basierte. „Das war eine nicht zulässige Einschränkung“, erklärt Tiana Preuschoff, Energie-rechtsexpertin im Projekt Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Der Marktwächter hatte gegen diese Praxis geklagt und eine Unterlassungsverpflichtung erzielt.

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Minijob - Chance oder Sackgasse?

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Am Dienstag, 29. August, informiert die Minijobzentrale in Kooperation mit der Agentur für Arbeit Braunschweig in der Zeit von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr im Berufsinformationszentrum (BiZ) am Cyriaksring über Fakten zu Minijobs.

Die Minijobzentrale ist am 29. August zu Gast im Berufsinformationszentrum (BiZ) am Cyriaksring in Braunschweig. In der Zeit von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr erhalten die Zuhörer einen Überblick über wichtige Fakten, Perspektiven und Chancen von Minijobs.

Flankiert wird dieser Vortrag von einer Wanderausstellung der Minijobzentrale zum Thema  „Warum Minijob? Mach mehr draus!“ im BiZ.
Im Agenturbezirk Braunschweig-Goslar, zudem auch Wolfenbüttel und Salzgitter gehören, arbeiten49.756 Männer und Frauen in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (Stand Dezember 2016) – rund 60 Prozent von ihnen sind Frauen (29.933).

Zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zählen Arbeitsverhältnisse mit einem niedrigenL ohn (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder mit einer kurzen Dauer (kurzfristige Beschäftigung). Beide werden auch als "Minijob" bezeichnet.

Gut zu wissen – Verbrauchertipp - Käuferrechte

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Käuferrechte: Zeitschriften im Laden durchblättern und Lebensmittel schon mal probieren?

Der Kauf im Laden bietet gegenüber dem Internet einen großen Vorteil: Kunden können sich direkt ein Bild von der Ware machen, ihre Beschaffenheit und Qualität prüfen. Aber wo sind die Grenzen? Dürfen sie Zeitschriften in Ruhe durchblättern, Verpackungen öffnen und Ware probieren? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, welche Rechte und Pflichten Kunden haben.

Das Zeitschriftenregal im Supermarkt oder Bahnhofsshop verlockt dazu, einen Blick in die aktuellen Ausgaben zu werfen. Ist etwas Interessantes dabei, wird schnell mal ein Artikel gelesen – aber verpflichtet das bereits zum Kauf? „Der Kunde darf eine Zeitschrift durchblättern, um zu entscheiden, ob er sie kaufen möchte“, erklärt Irina Prosenok, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Daran ändert auch ein Schild ‚Das Durchblättern verpflichtet zum Kauf‘ nichts.“ Solche Geschäftsbedingungen sind unwirksam. „Allerdings hat der Händler Hausrecht. Er darf Leseratten aus dem Laden verweisen“, so Prosenok.

Auch beim Öffnen von Verpackungen hat der Kunde gute Karten: Um Ware in Augenschein zu nehmen, darf er Verpackungen öffnen – so lange er dies sorgfältig tut. Andernfalls kann der Verkäufer Schadensersatz bis zur Höhe des Kaufpreises fordern. Wichtig: Aus hygienischen Gründen besteht bei Lebensmitteln nicht das Recht, Umverpackungen zu öffnen. Das Anfassen von loser Ware ist hingegen erlaubt, etwa um zu prüfen, ob eine Tomate reif ist. Auch das Riechen am Shampoo ist zulässig, sofern kein Siegel gebrochen wird.

Anders sieht es beim Naschen aus: Eine Aprikose zu probieren oder dem Kind einen Keks aus der Verpackung zu geben, ist nicht in Ordnung und verpflichtet zum Kauf. „In der Regel wird der Verbraucher die Ware jedoch ohnehin kaufen wollen, so dass er dieses Risiko beruhigt eingehen kann“, sagt Prosenok.


Gewährleistung: Händler kassieren ab

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Möglicher Mangel muss kostenfrei geprüft werden
·    Elektrohändler fordern während Gewährleistung Gebühr für Überprüfung
·    Käufer haben Rechte – Ware muss kostenfrei überprüft werden
·    Verbraucher-Umfrage zu Gewährleistung und Garantie noch bis 31.08.17

Geht ein Produkt kaputt, haben Käufer innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf ein Gewährleistungsrecht. Der Käufer kann die Nachbesserung der fehlerhaften Sache oder eine Ersatzlieferung fordern. Immer wieder erleben Verbraucher, dass sich Händler quer stellen. So beschweren sich derzeit Verbraucher über Elektrohändler, weil diese für die Prüfung des defekten Gerätes während der Gewährleistungszeit eine Überprüfungsgebühr fordern. Dieses Vorgehen ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale rechtswidrig. Verbraucher, die schon mal Probleme hatten, ihre Rechte wahrzunehmen, können noch bis zum 31. August an der Umfrage zu Gewährleistung und Garantie teilnehmen.

Im Rahmen der Gewährleistung hatte eine Kundin ihr Smartphone einem Elektrohändler zur Reparatur überlassen. Bereits bei der Übergabe des Smartphones zur Prüfung eines möglichen Mangels verlangte der Elektrohändler eine Anzahlung von 40 Euro. „So werden Kunden davon abgehalten, während der gesetzlichen Gewährleistung Fehler zu beanstanden“, moniert Josina Starke, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Denn als Laien können sie häufig nicht einschätzen, ob das Produkt bereits beim Kauf einen Mangel hatte oder ob beispielsweise ein Bedienungsfehler vorliegt“.

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