Müssen Onlineshops mehrere Bezahlmethoden anbieten?

"Pressemitteilung"

Online einkaufen ist praktisch und beliebt: Viele Verbraucher schätzen die große Auswahl, den schnellen Preisvergleich und die Möglichkeit, bequem von zu Hause bestellen zu können. Wenn es um die Bezahlung geht, erwarten Verbraucher verschiedene unkomplizierte Bezahlvarianten. Einige Onlineshops bieten lediglich eine Bezahlmethode an. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, ob das rechtens ist und worauf Verbraucher achten sollten.
Das Wetter ist schlecht, die Geschäfte sind überfüllt und die Parkplatzsuche wird vermutlich schwierig. Warum nicht einfach gemütlich von zu Hause nach dem schönen Kleid, der schicken Hose oder dem neuen Handy suchen? Am PC können die Preise verschiedener Onlineshops in Ruhe verglichen und dann bequem per Rechnung, Kreditkarte oder PayPal bezahlt werden. Doch einige Shops halten lediglich eine Bezahlmöglichkeit vor – ist das rechtens? „Grundsätzlich hat der Kunde kein Recht auf Wahl einer bestimmten Zahlungsart“, erklärt Irina Prosenok, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Ein Onlineshop ist nicht gesetzlich verpflichtet, mehrere Bezahlmethoden anzubieten. Er muss aber mindestens eine gängige Zahlungsmöglichkeit kostenfrei einräumen.“
Stehen mehrere Optionen zur Wahl, darf der Shop für einzelne Zahlungsarten Zuschläge – etwa Kreditkartengebühren – verlangen. „Die Gebühr darf aber nicht höher sein als die Kosten, die dem Händler selbst für die Nutzung des Zahlungsmittels entstehen“, so Prosenok. Wichtig: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte Shops meiden, die Vorkasse als einzige Bezahlmöglichkeit anbieten. Bei unseriösen Händlern besteht die Gefahr, dass die Ware nie beim Verbraucher ankommt und das Geld verloren ist.

Weitere Informationen zu Online-Bezahlsystemen unter
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/online-bezahlsysteme