Gewährleistung: Händler kassieren ab

"Pressemitteilung"

Möglicher Mangel muss kostenfrei geprüft werden
·    Elektrohändler fordern während Gewährleistung Gebühr für Überprüfung
·    Käufer haben Rechte – Ware muss kostenfrei überprüft werden
·    Verbraucher-Umfrage zu Gewährleistung und Garantie noch bis 31.08.17

Geht ein Produkt kaputt, haben Käufer innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf ein Gewährleistungsrecht. Der Käufer kann die Nachbesserung der fehlerhaften Sache oder eine Ersatzlieferung fordern. Immer wieder erleben Verbraucher, dass sich Händler quer stellen. So beschweren sich derzeit Verbraucher über Elektrohändler, weil diese für die Prüfung des defekten Gerätes während der Gewährleistungszeit eine Überprüfungsgebühr fordern. Dieses Vorgehen ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale rechtswidrig. Verbraucher, die schon mal Probleme hatten, ihre Rechte wahrzunehmen, können noch bis zum 31. August an der Umfrage zu Gewährleistung und Garantie teilnehmen.

Im Rahmen der Gewährleistung hatte eine Kundin ihr Smartphone einem Elektrohändler zur Reparatur überlassen. Bereits bei der Übergabe des Smartphones zur Prüfung eines möglichen Mangels verlangte der Elektrohändler eine Anzahlung von 40 Euro. „So werden Kunden davon abgehalten, während der gesetzlichen Gewährleistung Fehler zu beanstanden“, moniert Josina Starke, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Denn als Laien können sie häufig nicht einschätzen, ob das Produkt bereits beim Kauf einen Mangel hatte oder ob beispielsweise ein Bedienungsfehler vorliegt“.

Eine andere Verbraucherin, deren Smartphone nicht einwandfrei funktionierte, gab dieses zur Überprüfung an den Händler. Er informierte die Kundin darüber, dass die Reparatur möglicherweise nicht von der Gewährleistung oder Garantie gedeckt sei und sie in diesem Fall einen Kostenvoranschlag für die Reparatur erhalte. Diesen bekam sie auch, ihr Handy erhielt sie jedoch nicht zurück. Schriftlich wurde die Kundin vor die Wahl gestellt: Sie könne das Handy für 395 Euro reparieren lassen, das unreparierte Gerät für 49 Euro zurück erhalten oder das Handy ‚kostenfrei‘ umweltfreundlich entsorgen lassen, ebenfalls für 49 Euro.

Dieses Vorgehen müssen Verbraucher nicht akzeptieren. „Käufer haben in der Gewährleistungszeit eindeutige Rechte“, sagt Starke. „Beanstandet der Kunde einen Mangel und fordert Nachbesserung, muss der Händler die Ware grundsätzlich kostenfrei überprüfen.“ Bei einem Mangel, der bereits bei Übergabe der Ware bestand, ist der Verkäufer in der Pflicht: Entweder er repariert die Ware nach Wunsch des Kunden oder er liefert ein fehlerfreies Exemplar. Rechtsexpertin Starke rät: „Verbraucher sollten keinesfalls einen Auftrag unterschreiben, der auch Überprüfungskosten beinhaltet. Besteht der Verkäufer dennoch darauf, sollte sich der Käufer die Weigerung der kostenlosen Überprüfung sowie der Nachbesserung schriftlich (oder zur Not unter Zeugen) bestätigen lassen“.

Anders ist es, wenn der Kunde weiß, dass er unberechtigt reklamiert, weil er beispielsweise den Fehler selbst verursacht hat (Handy ist heruntergefallen und das Display beschädigt). In diesem Fall kann der Händler die Kosten für die Überprüfung in Rechnung stellen.

Verbraucher, die Probleme oder Schwierigkeiten hatten, ihre Gewährleistungsrechte wahrzunehmen, können ihre Erfahrungen schildern und noch bis zum 31.08.2017 an der „Umfrage zu Gewährleistung und Garantie“ teilnehmen.
http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/umfrage-gewaehrleistung-garantie