Grafinger Landwirt bezahlt für seine Kühe GEZ

 

Auch für sie müssen GEZ-Gebühren gezahlt werden. Vielleicht ist das ein Ausweg?

Seine Mitarbeiterinnen heißen Annegret, Gabi und Renate. Die anderen vier Damen haben gar keinen Namen. Ihre „Arbeit“ verrichten sie beim Bauern Helmuth Demmel in Wiesham 10 bei Grafing. Der zahlt GEZ-Gebühren für die Kühe.

Grafing - Wieham 10. Diese Hausnummer gehört zu einem Kuhstall. Der Job von Annegret und Co. ist es, einfach schwerer zu werden. Bei den „Beschäftigten“ handelt es sich um Fleckvieh. Weil aber Wiesham 10 rein rechtlich eine „Betriebsstätte“ ist, zahlt Landwirt Demmel GEZ-Gebühren. Radio hören die Kühe nicht und sie schauen auch nicht in den Fernseher, geschweige denn, dass sie vor dem Computer säßen. „Ich hab’ im Kuhstall nicht mal eine Steckdose“, wundert sich der Bauer. „Das Licht muss man von außen einschalten.“
Bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hat er schon ein paar Mal angerufen. „Die Auskunft war immer die gleiche. Ich muss bezahlen“, berichtet der Bauer. Das habe der Bayerische Landtag so beschlossen. „Zum Schluss werde ich sonst noch zwangsvollstreckt“, befürchtet er Konsequenzen. Es gehe ihm nicht so sehr ums Geld „als ums Prinzip“. Pro Jahr werden für seine Kühe 69,96 Euro fällig. „Das ist nur eine Kleinigkeit, aber das ärgert mich“, sagt er.

Früher musste nur derjenige Rundfunkgebühren bezahlen, der ein Empfangsgerät hatte. Das wurde geändert, weil es schwer zu kontrollieren war und auch mit dem Computer Programme der öffentlich-rechtlichen Sender zu empfangen sind. Seit ein paar Jahren muss im privaten Bereich für jede Wohnung und auch für jede Betriebsstätte Beitrag bezahlt werden. „Ich bezahle bereits für mein Haus Rundfunkgebühren und mein Vater Jakob auch“, berichtet Demmel. Der Vater wohnt auf dem Hof im eigenen Haushalt und ist 90 Jahre alt. Der Bauernhof selbst besteht seit 1860 und seit 2013 bezahlt Demmel jetzt Rundfunkgebühren für seine Kälber. „Was bleibt einem übrig“, hat er inzwischen resigniert.
Landwirt Demmel weiß aber, dass es inzwischen eine Menge Klagen gibt bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht gegen diese Art der öffentlich rechtlichen Gebührenzwangseintreibung. Er setzt seine Hoffnung darauf, dass sich schließlich einer der Kläger doch durchsetzt mit seinem Widerspruch. Mehrere Betroffene haben seinen Informationen nach eine Rechtsanwaltskanzlei in Jena bemüht. Mit einer Entscheidung sei jedoch nicht vor Ende 2017 zu rechnen, berichten sie. Der Rechtsanwalt vertritt nach Medienberichten die Auffassung, dass es zwischen einer Wohnung und dem Rundfunk keinen Zusammenhang gäbe. …

Die Verbraucherzentrale informiert darüber, in welchen Fällen die Beitragspflicht endet. Sie endet zum Beispiel dann, wenn zwei oder mehrere Beitragszahler zusammenziehen in eine Wohngemeinschaft. Dieses Konstrukt käme für Demmel aber auch dann nicht in Frage, wenn er versichern würde, dass seine Kälber in einer Art „Kommune“ mit ihm zusammen wohnen, denn das Wohnhaus der Familie Demmel und der Stall sind zwei getrennte Gebäude. Weil auch der Rundfunksbeitragsstaatsvertrag anerkennt, dass es sich bei den Kälbern von Bauer Demmel nicht wirklich um Beschäftigte handelt, er also eine Betriebsstätte ohne Beschäftigte betreibt, zahlt er nur ein Drittel des Rundfunkbeitrags. Immerhin. 5,83 Euro pro Monat für die Möglichkeit, dass seine Kühe Fernsehen könnten.

Merkur - 12.04.17  - Michael Seeholzer