Steigende Beiträge für Pflegezusatzversicherung Sonderkündigung bei Beitragserhöhung möglich

"Pressemitteilung"


Die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung lässt die Beiträge privater Pflegezusatzversicherungen steigen – auch für Altverträge. Wichtig: Werden Beiträge erhöht, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Hierfür gilt eine Frist von zwei Monaten ab Erhalt der Änderungsmitteilung. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, vorhandene Verträge genau zu prüfen und nicht vorschnell zu kündigen.
Viele Menschen mit einer privaten Pflegezusatzversicherung haben bereits Post von ihrem Versicherer erhalten. Er informiert über eine Umstellung der Versiche-rungsbedingungen und eine Erhöhung der Beiträge – die teilweise sehr deutlich ausfällt. Hintergrund ist vor allem die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeits-begriffs in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. „Versicherer dürfen die Versicherungsbedingungen auf die neuen Pflegegrade umstellen und die Prämie an die veränderten Leistungen anpassen“, erklärt Kai Kirchner, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Allerdings haben Versicherte dann ein Sonderkündigungsrecht.“

In einem der Verbraucherzentrale Niedersachsen vorliegenden Fall hat eine Versicherung die fristgerechte Kündigung eines Kunden nicht akzeptiert. Sie teilte dem Verbraucher schriftlich mit, eine Kündigung aufgrund der Beitragsanpassung sei nicht zulässig. „Das ist schlicht falsch“, so Kirchner. „Der Gesetzgeber hat klar formuliert, dass auch bei der Anpassung der Versicherungsbedingungen an die Pflegegrade ein Sonderkündigungsrecht besteht.“ Verbraucher, die auf ähnliche Probleme stoßen, berät die Verbraucherzentrale Niedersachsen zum weiteren Vorgehen.
Eine bestehende Pflegezusatzversicherung sollte jedoch nicht übereilt gekündigt werden. „Versicherte sollten die Beitragserhöhung zum Anlass nehmen, den Leistungsumfang sowie den Nutzen der Versicherung für ihre individuelle Lebenssituation zu prüfen“, sagt Kirchner. Möglicherweise ist ein Wechsel in einen günstigeren Tarif des Versicherers sinnvoll – auch wenn damit bestimmte Leistungen wegfallen. Ein Neuabschluss dürfte in den meisten Fällen teurer sein und bereits gezahlte Beiträge sind dann verloren.