Geldanlageberatung: „Vertraut und Verkauft“ Kostenfreier Vortrag der Verbraucherzentrale am 11. August

"Pressemitteilung"

Bankberater betrachten die Generation 55 plus mitunter als besonders leichte Beute, weil sie ihrem Bankberater oft blind vertrauen und darauf verzichten, Verträge durchzulesen, Renditen zu vergleichen oder sich von anderen Geldinstituten beraten zu lassen. Für „Provisionsjäger“ ist diese oft vermögende Altersgruppe ein guter Fang.
Mit welchen Problemen Anleger bei einer Anlageberatung rechnen müssen, und wie sie Fehler vermeiden, erläutert Angelika Jackwerth, Fachanwältin für Banken- und Kapitalmarktrecht, bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen am 11. August um 10 Uhr in den Räumlichkeiten der Beratungsstelle Braunschweig im Langen Hof 6. Eine Anmeldung ist erforderlich unter (05 31) 12 31 13-0 (Öffnungszeiten: Mo. und Do. 10 – 18 Uhr, Di. 10 – 14 Uhr) oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Fallbeispiel: Ein älteres Ehepaar wurde von seiner Hausbank beraten. Im Vertrauen haben die Eheleute daraufhin 150.000 Euro in sechs riskante langjährige Beteiligungen angelegt. Die Beratung war jedoch alles andere als korrekt. Über Risiken ist nicht gesprochen worden - im Gegenteil: die Anlagen wurden als risikoarm und jederzeit verkäuflich bezeichnet. Genau erklärt wurden die Anlagen nicht. Über die Provision in Höhe von zehn bis 15 Prozent, die die Bank für die jeweiligen Verkäufe erhalten hat, wurde kein Wort verloren. Inzwischen sind die Beteiligungen deutlich weniger bis gar nichts mehr wert und das Ehepaar um einen großen Teil seines Vermögens gebracht.
„Verbraucher sollten bereits vor dem Termin genau überlegen, welcher Betrag wie lange angelegt werden soll, und welche Risiken man bereit ist in Kauf zu nehmen“, sagt die Honoraranwältin. Auch ist empfehlenswert, genau darauf zu achten, was im Beratungsprotokoll eingetragen wird und es bei Fehlern sofort zu korrigieren. „Außerdem ist es ratsam, Verträge nicht im selben Termin zu unterschreiben und die Unterlagen mitzunehmen, auch wenn es sich um dicke Bücher handelt“, sagt Jackwerth. Ist das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen, sollten Verbraucher schnell handeln, weil Verjährungsfristen laufen.
Verbraucher können das kostenpflichtige Beratungsangebot der Verbraucherzentrale nutzen und sich durch einen erfahrenen Fachanwalt beraten lassen. Die Rechtsberatung zu Kapitalanlagen kostet 45 Euro (Zeitrahmen bis zu 30 Minuten). Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich unter (05 31) 12 31 13-0 (zu den Öffnungszeiten).