Massenhaft Beschwerden über FlexStrom. Verbraucherzentrale rät: Nicht vorschnell zahlen!

Verbraucherzentrale-Niedersachsen in Braunschweig

Hannover, 14.02.2013 – Beschwerden über die FlexStrom AG und die FlexGas GmbH erreichen fast täglich die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Von immensen Preiserhöhungen, über verweigerte Bonizahlungen bis hin zu verzögerten Rückerstattungen von Guthaben: die Liste der Reklamationen ist lang.

Nun soll das Unternehmen nach aktuellen Medienberichten anscheinend zu einem „rein symbolischen Preis von einem Euro“ verkauft werden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät betroffenen Kunden, vor anstehenden Zahlungen beim Netzbetreiber nachzufragen, ob der Energieanbieter seine Netzentgelte geleistet hat. Wurde zum Beispiel jährliche Vorauskasse vereinbart, sollten Kunden vom Anbieter unbedingt die Umstellung auf monatliche Zahlungen verlangen.

Die Verbraucherzentrale fordert Bundesnetzagentur und Netzbetreiber auf, bei erkennbaren Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig einzugreifen und die Kunden besser zu informieren.

Ärger mit der FlexStrom AG hat auch Herr G. aus der Region Lüneburg. So wurde der Bonus nicht verrechnet, es gab Unklarheiten hinsichtlich des vereinbarten Tarifs, Abrechnungen kamen verspätet und Kündigungen blieben ohne Reaktion und damit erfolglos. Streit gab es auch über den richtigen Zählerstand, der der Jahresabrechnung oder den neu festgesetzten Abschlägen zugrunde gelegt wird. Besonders ärgerlich: auf konkrete Anfragen wurde regelmäßig nur mit „Standardantworten“ reagiert.

Karin Goldbeck, Energierechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale: „Über solche Beschwerden klagen viele Kunden von Billig-Energieanbietern. Gibt es Streit mit einem Energieanbieter, raten wir dazu, sich so schnell wie möglich Informationen und rechtlichen Rat einzuholen. Nur so können Rechte gewahrt und Geld gesichert werden“. Der Versuch, Probleme mit dem Anbieter klären zu wollen, endet oft in lang andauernden Auseinandersetzungen und hat nach Erfahrungen der Juristin meist nur Nachteile für die Betroffenen.

Rechtlichen Rat bietet die Verbraucherzentrale Niedersachsen Betroffenen in ihren Beratungsstellen oder auch am Verbrauchertelefon unter 0900 1 7979-08 (für 1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz - Mobilfunkpreise abweichend) jeden Montag von 16 bis 17 Uhr, Dienstag von 12 bis 13 Uhr und Donnerstag von 8 bis 10 Uhr.