Asylsuchende und Verbraucherschutz Infos für Flüchtlinge und Flüchtlingshelfer


Beratungsangebot in Braunschweig

Braunschweig, 09.10.2015. Mit der Ankunft in Deutschland stehen Asylsuchende vor einem Berg von Fragen. Nicht nur die Sorge um Unterkünfte und Essen beschäftigen Flüchtlinge und ihre Helfer. Auch Fragen rund um den Verbraucherschutz und Hürden im Alltag: Welche medizinische Versorgung besteht? Wie schütze ich mich vor Abzocke bei Telefon und Internet? Wie eröffne ich ein Konto, bekomme ich Vergünstigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln?
Ein Überblick:

Gesundheit: Das Asylbewerberleistungsgesetz garantiert eine medizinische Mindestversorgung. Der Staat kommt für die ärztliche Behandlung auf. In den meisten Bundesländern können Flüchtlinge aber nicht einfach zum Arzt gehen. Jede Behandlung muss erst bei den zuständigen Flüchtlings- bzw.
Sozialbehörden beantragt werden. Ohne Behandlungsgenehmigung wird ein Arztbesuch nicht bezahlt. Lediglich die beiden Stadtstaaten Hamburg und Bremen gehen einen anderen Weg und händigen Gesundheitskarten aus.

Telefon und Internet: Für den Kontakt in die Heimat und die Orientierung in der neuen Umgebung ist ein Handy für viele Flüchtlinge lebenswichtig. Ein internetfähiges Smartphone haben viele dabei. Wegen mangelnder Sprachkenntnisse und fehlendem Wissen der Asylsuchenden besteht die Gefahr, dass sie überteuerte Verträge mit langen Laufzeiten abschließen. In dieser Situation sind Prepaid-Tarife mit guten Konditionen die bessere Lösung – ohne Mindestlaufzeit, ohne Verfallen des Guthabens und hoher Datenrate – weitere Informationen bietet die Stiftung Warentest.

Rundfunkbeitrag: Asylbewerber müssen keinen Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Gebühr) zahlen. Denn laut dem Rundfunkbeitragsvertrag sind Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, davon befreit.

Geld und Konto: Flüchtlinge können in Deutschland seit dem 9. September leichter auch ohne Ausweis oder Pass ein Girokonto eröffnen. Aufgrund der aktuellen Flüchtlingskrise hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die bisherigen Vorgaben übergangsweise gelockert. Ein Girokonto, das
sogenannte "Basiskonto" kann ohne Abfrage bei der Schufa eröffnet werden und sichert den Zugang zum bar-geldlosen Zahlungsverkehr. Es wird als Guthabenkonto ohne Überziehungsmöglichkeit geführt und ermöglicht Ein- und Auszahlungen, Lastschriften, Daueraufträge und Überweisungen. Zudem können Zahlungsvorgänge mit Hilfe einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Zahlungsinstruments durchgeführt werden.

Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel: Flüchtlinge haben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Anspruch auf ein Sozialticket. Viele Gemeinden bieten ein solches Ticket an. Über die genauen Abläufe zur Nutzung informiert das Sozialamt.
Weitere Infos:
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fluechtlinge-antworten