Drohungen von Inkassounternehmen - Verbraucherzentrale sammelt Beschwerden bis Ende August - Presseerklärung

Wem ein Brief von einem Inkassoinstitut ins Haus flattert, der bekommt meist einen gehörigen Schreck. Auf die eigentliche Forderung sind kräftige Gebühren, Zinsen und Kosten draufgeschlagen worden. Von Zwangsvollstreckung, Kontokündigung, Lohn- oder Gehaltspfändung ist die Rede, ja, sogar mit Vermögensauskunft (früher Eidesstattliche Versicherung, Offenbarungseid) oder Haft wird gedroht. Die Verbraucherzentralen wollen dem Treiben unseriöser Inkassounternehmen ein Ende setzen und gegen die dubiosen Methoden vorgehen.

Wer auch solche Briefe erhalten und negative Erfahrungen mit Inkasso-Unternehmen gemacht hat, kann dies noch bis Ende August der Verbraucherzentrale Niedersachsen schildern, direkt in den Beratungsstellen oder auch über ein Online-Formular unter http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/inkasso-aktion-2015. Auf der Homepage sind zudem Informationen und Musterbriefe zu finden. Die Unterlagen können auch direkt per Post gesendet werden an: Verbraucherzentrale Niedersachsen, Stichwort Inkasso, Papendiek 24-26, 37073 Göttingen oder per Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Immer wieder werden Verbraucher mit Inkassobriefen der Unternehmen Continental, Euro Inkasso Solution oder Real Payment belästigt. Diese firmieren unter derselben Adresse in 36094 Petersberg und stellen im Auftrage ihres Mandanten R.M.I., Wickhams Cay 1, Road Town Tortola eine Erotik-Serviceleistung in Rechnung. Gezahlt werden soll auf ein tschechisches Konto. Zahlt der Verbraucher nicht, folgen weitere Drohbriefe. Verbraucher sind sich sicher, keine teure Telefondienstleistung in Anspruch genommen zu haben. Wann es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, können Continental & Co zudem nicht belegen.

Andere Inkassounternehmen haben sich auf massive Drohungen verlegt. So finden sich Formulierungen wie: „Sie meinen nun sicher ... wir [könnten] nichts gegen Sie unternehmen... Falsch, selbstverständlich unternehmen wir weiterhin etwas dagegen, da Sie sich beharrlich darum drücken, Ihre Schulden in der obigen Angelegenheit zu bezahlen“. Oder aber: „Sie wollen doch nicht wegen einer so kleinen Summe [250,76 Euro] ein teures Gerichtsverfahren riskieren. Dieses hätte verhängnisvolle Folgen auf Ihre Kreditwürdigkeit.“

Tipp der Verbraucherzentrale: Verbraucher sollen sich nicht ins Bockshorn jagen lassen. Ein Inkassoinstitut hat überhaupt keine besonderen Rechte. Sind die Forderungen unberechtigt, hat der Verbraucher nichts zu befürchten.