Dauerbrenner unerlaubte Telefonanrufe - Bundesweite Umfrageaktion gestartet

Beratungsangebot in Braunschweig

Die Vorschriften zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung hat der Gesetzgeber in 2013 verschärft. Doch bei den Verbraucherzentralen beschweren sich weiterhin viele Menschen über belästigende Telefonanrufe. Die Verbraucherschützer möchten Genaueres über das Ausmaß des Problems erfahren und haben eine bundesweite Umfrageaktion gestartet. Betroffene können im
Internet unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/umfrage-unerlaubte-werbeanrufe melden, wenn sie immer noch belästigende Werbeanrufe erhalten. Zusätzlich liegen in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Niedersachsen entsprechende Fragebögen bereit. Die Ergebnisse der Umfrage werden anonymisiert erfasst, bundesweit ausgewertet und veröffentlicht.

Telefonwerbung ist ohne Einverständnis des Angerufenen verboten. Wer das missachtet, muss mit einem Bußgeld bis 300.000 Euro rechnen. Verboten sind auch Werbeanrufe, die mittels einer automatischen Anrufmaschine durchgeführt werden. Für Gewinnspielverträge per Telefon gelten seit letztem Jahr neue Regeln. Diese sind erst dann wirksam, wenn sie in Textform, also
schriftlich, per Fax oder E-Mail geschlossen werden. „Die Überrumpelungs-situation für Verbraucher gibt es aber auch bei vielen
anderen Arten von Verträgen, die am Telefon verkauft werden“, sagt Sandra Coors, Juristin bei der Verbraucherzentrale in Braunschweig. Dazu zählen zum Beispiel der Verkauf von Geldanlageprodukten, Versicherungen, Haushaltsgeräten oder Zeitungsabonnements.

Unerlaubte Telefonwerbung lässt sich nach Ansicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen nur dann wirksam unterbinden, wenn sie sich für Anbieter nicht mehr lohnt. „Die effektivste Maßnahme wäre, wenn die für den Gewinnspielbereich eingeführte Bestätigungslösung auch andere Vertragsarten erfassen würde“, betont die Juristin. Doch diese Forderung der Verbraucherzentralen wurde bisher vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt.