Riester Wertemitteilung prüfen

Beratungsstelle Braunschweig

PI Braunschweig, 17.01.2014 – Einmal jährlich müssen die derzeit rund 16 Millionen Riester-Sparer von ihrem Anbieter über die konkrete
Vertragsentwicklung informiert werden. Zusätzlich erhalten sie in der Regel am Anfang des Kalenderjahres eine Bescheinigung nach § 92 Einkommenssteuergesetz (EStG).

„Jeder Riester-Sparer ist gut beraten, die jährlichen Stand- oder Wertmitteilungen sowie die Bescheinigung nach § 92 EStG genau zu prüfen und sorgsam abzuheften", sagt Maximilian Gehr, Finanzexperte der Verbraucherzentrale in Braunschwieg. Denn gerade aus der Wertmitteilung geht nicht nur der aktuelle Guthabensstand und die Summe der insgesamt geleisteten Eigenbeiträge und Zulagen hervor, sondern auch die konkrete Kostenbelastung in dem abgelaufenen Kalenderjahr.

Die EStG-Bescheinigung informiert u. a. über außerordentliche Ereignisse: Wird zum Beispiel der Anspruch auf Grund- oder Kinderzulage verneint oder wurden schon in früheren Jahren gewährte Zulagen wieder an die Zulagenstelle zurückgezahlt, können mögliche Einwände nur innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Bescheinigung geltend gemacht werden. Sind Zulagen nicht
beziehungsweise nicht in voller Höhe gewährt worden, kann das mehrere Gründe haben: Durch eine berufliche Veränderung ist vielleicht die Förderberechtigung entfallen oder es wurde versäumt, über seinen Anbieter fristgemäß einen Zulagenantrag zu stellen. Möglicherweise wurde auch der für die volle Zulagenförderung geforderte Mindesteigenbeitrag nicht gezahlt.

„Damit die staatliche Zulagenförderung optimal ausgeschöpft wird, sollte gerade zu Beginn des Kalenderjahres immer der zu leistende
Mindesteigenbeitrag überprüft werden", rät Maximilian Gehr. Auch Veränderungen in der persönlichen Lebenssituation (wie z. B. Einkommen, Familienstand, Förderberechtigung, Nachwuchs, Kindergeldberechtigung) sollten dem Anbieter mitgeteilt werden.

Ordnung schaffen im „Riester-Papierdschungel" mit Abheftungssystem Damit Riester-Sparer den Überblick behalten, hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen in Kooperation mit den Verbraucherzentralen in Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz ein spezielles Abheftsystem zur Ablage aller relevanten Riester-Vertragsunterlagen entwickelt. Dazu zählen die wichtigen vorvertraglichen Informationen des Anbieters, die neuen Informationspflichten vor Beginn der Auszahlungsphase und eine neue
Riester-Checkliste zum Übergang in die Auszahlungsphase. Kostenfrei abgegeben wird dieser Ordner an alle, auch zukünftigen
Riester-Sparer, die bei der Verbraucherzentrale das persönliche  Beratungsangebot zur Riester-Rente bzw. zur Geldanlage/Altersvorsorge nutzen. Termine zur diesen kostenpflichtigen Beratungen können unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de oder unter der zentralen Service-Nummer (05 11) 9 11 96-0 vereinbart werden.