Sozialverband kritisiert Entwurf des neuen Mietspiegels in Braunschweig

Neuer Mietspiegel: zu früh gefreut – vieles zu Lasten der Mieter

Braunschweig. Die Anzahl von Sozialwohnungen ist in Braunschweig in den letzten 20 Jahren von 9.624 auf 3.866 zurückgegangen (-60%). Die Anzahl der Bezieher von Wohngeld hat sich in den letzten zehn Jahren von 2.480 Personen auf 4.632 Betroffene fast verdoppelt. „Mietwucher“ kommt auch in Braunschweig häufig vor. Da waren viele Mieter auf den neuen qualifizierten Mietspiegel gespannt. Dieser liegt jetzt zum Beschluss vor und ist mit 6,4 Prozent Steigerung moderat ausgefallen. Aber das „Kleingedruckte“ hat es trotzdem in sich.

Obwohl sich alle Beteiligten auf ein Verfahren geeinigt hatten, hat der Lobbyverband der Hauseigentümer „Haus & Grund“ den im Juni vorliegenden Entwurf des neuen Mietspiegels abgelehnt. Die Mietsteigerung war dem Verband zu gering ausgefallen. Dabei zeigt der neue Mietspiegel auch neben der Basistabelle viele Vorteile für Vermieter. Das Problem für Mieter liegt in den Zu- und Abschlägen, die durch die Ausstattung oder die Lage einer Wohnung begründet werden können. Die jetzt bekannt gewordenen Änderungen sind alle zu Lasten der Mieter und ermöglichen Vermietern höhere Miet-Zuschläge auf die Basistabelle als noch vor vier Jahren.

Nur um drei Beispiele zu nennen: Beim Mietspiegel von 2014 gab es die Bedingung, dass bei überwiegend sichtbar verlegten Leitungen in den Wohnungen die Miete um 9% gekürzt werden konnte. Das ist jetzt gestrichen und bedeutet für die betroffenen Mieter eine Mietsteigerung von eben pauschal 9%. Auch die Bedingungen für Aufschläge bei einer guten Wohnlage sind extrem vermieterfreundlich geändert worden. So war – nur kurz skizziert – im Mietspiegel 2014 eine Bedingung für eine gute Wohnlage die Sicht auf historische Bauten oder die Lage in Richtung eines Parks. Neu definiert ist eine gute Lage als Platzierung in einer Straße mit geringem Verkehrsaufkommen. Das alleine dürfte zigtausend Braunschweiger Mieter betreffen. Auch die Entfernung der Wohnung zu Grünanlagen wurde zum Nachteil der Mieter von 50 auf 250 Meter erhöht.

„Der SoVD-Braunschweig fordert alle Beteiligten, die die Interessen der Mieter und Bürger im Blick haben sollten, auf, den Entwurf des Mietspiegels in dieser Form noch einmal zu überdenken. Denn sollte der nächste Mietspiegel bei gleichen Zu- und Abschlägen nicht so gemäßigt ausfallen, dann heißt das für viele Mieter, gerade sozial Benachteiligte, nichts Gutes.“, sagt Thorsten Böttcher, Öffentlichkeitsarbeit beim SoVD in Braunschweig.