Grillverbot wg. Grillwetter: Es ist zu heiß, wenn es heiß wird

In Braunschweigs Parks ist Grillen ausdrücklich erlaubt. Nur jetzt bei Grillwetter gerade nicht, weil es beim Grillen nicht genug regnet. Foto: ZDF/Rainer Friedrich

Die Stadt Braunschweig hat das Grillen in Park- und Grünanlagen der Stadt ab sofort untersagt. Dies gilt auch für die dort eingerichteten Grillplätze, weil eine Gefahr für die umliegenden Wiesen durch Funkenflug nicht ausgeschlossen werden kann. Die Regenfälle am Sonntag hätten die Brandgefahr aufgrund der langanhaltenden Trockenheit in den Wochen zuvor nicht signifikant reduziert, so die Stadtpressestelle. Aufgrund der vom Deutschen Wetterdienst vorhergesagten großen Hitze in den nächsten Tagen sei zudem kurzfristig mit einer erneuten Verschärfung der Gefahrensituation zu rechnen. Dass die Verwaltung „wiederholt“ auf das Grillverbot hingewiesen habe, wie ihre Pressestelle behauptet, kann schon aufgrund ihres eigenen Hinweises auf den vergangenen Sonntag nicht nachvollzogen werden. Erstere scheint sich um die nachträgliche Begrenzung eines nicht voraussehbaren, womöglich eingetretenen Schadens zu bemühen.

Bereits in der vergangenen Woche patroullierten motorisierte Polizeistreifen durch den Bürgerpark. Verstöße gegen das Grill-Verbot können „gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 3 der städtischen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm“ mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden, erklärte das Referat für Kommunikation heute. Schlimmer noch: Auch die Würste und Koteletts dürfen von den BeamtInnen als Beweismittel konfisziert werden.

Wenn es irgendwann ausreichend regnet, gilt wieder die allgemeine Verordnung zur Grillerlaubnis: https://www.braunschweig.de/leben/im_gruenen/grillplaetze.html.