Grundgesetzänderung - "Bundesregierung will Autobahnen privatisieren"

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"Die Pläne der Bundesregierung, das Autobahnnetz zu privatisieren, werden konkreter. Verdienen sollen daran die Versicherungskonzerne. Bezahlen wird es am Ende womöglich der Autofahrer - per Maut." weiter auf spiegel online

 

s.auch
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/autobahnen-privatisieren-streit-ueber-geheimplan-der-bundesregierung-a-1121024.html

Lesen Sie auch in der TAZ: "Die smarte Form der Privatisierung." Dieser Beitrag hat einen völlig anderen Zungenschlag als der heute in der Braunschweiger Zeitung. Durch den Privatisierungsgegner Olaf Scholz (SPD) wird hier der Blick auf eine Gegnerschaft zur Autobahnprivatisierung gelenkt. Gabriel hat wie üblich zwei Positionen: Dafür und dagegen.

Besonders dreist täuscht Sigmar Gebriel. Er wehre sich gegen die Privatisierung

 

Der Irrglaube an die Privatisierung

Braunschweig ist durch die Zeit als Dr. Gert Hoffmann Oberbürgermeister war, schwer durch die Privatisierung gebeutelt. So wie vor 15 Jahren, als die Ideologie der heilbringenden Privatisierung durch die Rathausflure der verschuldeten Kommunen getragen wurde, findet man heute immer häufiger Aufsätze über die Re-Kommunalisierung. Vermutlich wird dieses richtige Ansinnen wieder gefördert durch die abzockenden Anwaltskanzleien und Beratungsunternehmen. Die verdienen nämlich immer. Besonders Ex-OB Hoffmann hatte sich reichlich beraten lassen. Millionen Beraterhonorare sind in die Kanzleien geflossen - von unseren Steuergeldern versteht sich! Der große Sparkommissar und Haushaltssanierer war, ohne es selbst beurteilen zu können, dem Ruf der neoliberalen Ideologen gefolgt. Vielleicht gelingt es ja in Braunschweig, die kommunale Daseinsvorsorge den Bürgern wieder nahe zu bringen, indem sie erkennen, dass Unternehmen andere Aufgaben haben, als für das Dasein Sorge zu tragen.
 
Kommunen sollten die Niedrigzinsen nutzen, um Wohnungen, Krankenhäuser und Energiebetriebe zurückzukaufen.
 
Im (Irr-)Glauben daran, dass Privatisierungen Dienstleistungen grundsätzlich besser, billiger und bürgernäher machen, schüttelte "Vater Staat" immer mehr Aufgaben ab. Gegründet wurde der "Staat im Ausverkauf" hierzulande 1983 mit der von Kanzler Helmut Kohl ausgerufenen "geistig-moralischen Wende". Seither wurden Märkte selbst dort geschaffen, wo es sie allenfalls in längst vergessen geglaubten Zeiten gab: beim Betrieb von Autobahnen, Krankenhäusern, Gefängnissen, bei Wasser-, und E-Werken. Weiter in der Zeit

CETA-Vortrags und Diskussionsveranstaltung vom 07.10.16 jetzt auf YouTube

Auf YouTube gibt es jetzt einen Mitschnitt der interessanten CETA-Vortrags- und Diskussionsveranstaltung zum Nachhören (-schauen), die am 07. Okt. 2016 im Haus der Kulturen stattgefunden hat.

Eingeladen von den drei Braunschweiger Initiativen "Fair in Braunschweig", "Umweltzentrum Braunschweig" und "Friedenszentrum Braunschweig" diskutierten Bernd Lange (MdEP) und Ernst-Christoph Stolper (BUND) die umstrittenen Handelsankommen TTIP, CETA und TISA und stellten sich anschließend den zahlreichen kritischen Fragen der Anwesenden.

Link zu YouTube

 

Aufruf: Wallonische Abgeordnete unterstützen!

Das gallische Dorf des Jahres 2016 heißt Wallonien! Was wird da gerade für ein gigantischer Druck aufgebaut: „Die Uhr tickt!“, „bis Freitag muss die Entscheidung zu CETA stehen“, sonst „droht ein Debakel in der Handelspolitik“. Alles schaut auf das Parlament des belgischen Landesteils. Diesmal sind es nicht die Gallier, die tapferen Widerstand gegen eine scheinbar unbesiegbare Übermacht leisten. Es sind 75 Abgeordnete, die die CETA-Unterzeichnung am 27. Oktober jetzt noch verhindern können. Der wallonische Ministerpräsident Paul Magnette hat erklärt: „Wir werden der EU bis Freitag keine Antwort geben können. Unser demokratischer Prozess ist mit diesem Zeitplan nicht vereinbar.“  Stärken Sie jetzt mit unserem Aufruf dem wallonischen Parlament den Rücken...

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Nach Beschluss des Landgerichtes München: BS-Energy und Stadt bleiben auf Spekulationsverlusten sitzen

"Pressemitteilung"

Nachdem die BIBS-Fraktion erneut den Sachstand zu den verlustreichen Spekulationsverträgen von BS-Energy angefragt hatte (siehe beigefügte Anfrage vom 13.10.2016 an die Verwaltung), stellte die Finanzverwaltung wenige Stunden später die Information über den verlorenen Prozess von BS-Energy als Mitteilung an den Finanzausschuss am 20.10.2016 im Ratsinfo-System ein (siehe Anlage).
Hieraus ein Auszug mit der für die Stadt schlechten Botschaft:
"Das Landgericht München hat sodann mit Teilurteil vom 08. August 2016 den Hauptanträgen von BS|ENERGY auf Anpassung der Preisregelung des bestehen-den Stromliefervertrages vollkommen unerwartet und in Abweichung der bislang vom Gericht geäußerten Rechtsauffassung abgewiesen."

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Steigende EEG-Umlage: Was Stromkunden jetzt wissen sollten

"Pressemitteilung"

Viele Lieferanten werden im nächsten Jahr die Preise erhöhen / Verbraucherzentrale erklärt, wie Kunden reagieren können
Auf viele Haushalte werden im nächsten Jahr höhere Stromkosten zukommen. Wie heute bekannt wurde, wird die EEG-Umlage im nächsten Jahr auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde Strom steigen. Zudem haben die Betreiber der Stromnetze angekündigt, dass sich 2017 auch die Netzentgelte und damit ein weiterer wichtiger Teil der Stromkosten erhöhen werden. Doch was bedeutet all das nun für den einzelnen Verbraucher?
Müssen sich zwangsläufig alle Stromkunden auf höhere Kosten einstellen oder gibt es Möglichkeiten, dem Preisanstieg zu entgehen? Der Marktwächter Energie beantwortet die wichtigsten Fragen.
Sind alle Stromkunden automatisch von der höheren EEG-Umlage und den steigenden Netzentgelten betroffen?

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CETA-Urteil: Das hat unsere Bürgerklage schon jetzt erreicht...

Mehr Demokratie e.V. - Bürgeraktion für direkte Demokratie durch Volksentscheid und BürgerentscheidMehr Demokratie e.V. - Bürgeraktion für direkte Demokratie durch Volksentscheid und BürgerentscheidMehr Demokratie e.V. - Bürgeraktion für direkte Demokratie durch Volksentscheid und Bürgerentscheid

 

„Das Bundesverfassungsgericht...“, tönt die wohlklingende Stimme des Saaldieners und wir erheben uns alle. Die acht Richterinnen und Richter schreiten in ihren roten Roben herein. Herr Voßkuhle verliest: „Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

Ich zucke zusammen, das kann doch nicht wahr sein. Gestern nahmen die Richter*innen noch Sigmar Gabriel und seinen Prozessvertreter Franz Mayer ins Kreuzverhör und jetzt winken sie alles durch. Das gibt es doch nicht. Voßkuhle spricht weiter und je länger er spricht, desto mehr entspanne ich mich wieder. Am Ende habe ich ein breites Lächeln im Gesicht.

Das Gericht verlangt von der Bundesregierung folgende Auflagen, damit CETA angewendet werden darf:

1. Die Schiedsgerichte und viele weitere Artikel mehr von CETA dürfen NICHT vorläufig in Kraft treten. Alles, was nicht zweifelsfrei in der alleinigen Zuständigkeit der EU liegt, darf nicht vorläufig angewendet werden.

2. Die CETA-Ausschüsse müssen demokratisch rückgekoppelt sein. Sie dürfen eben NICHT Protokolle und Anhänge alleine ändern. Und Deutschlands Einfluss muss gewahrt bleiben. Zum Beispiel indem festgelegt wird, dass die Position des EU-Vertreters in einem CETA-Ausschuss zuvor einstimmig vom Rat bestätigt wird.

3. Meiner Ansicht nach ist die wichtigste Errungenschaft, dass Deutschland die vorläufige Anwendung einseitig kündigen kann.

Damit sind wir wieder im Spiel. Wenn Bundestag oder Bundesrat gegen CETA stimmen, kommen wir wieder raus aus dem Abkommen und der vorläufigen Anwendung. Jetzt werden wir auch unsere Partner in den anderen EU-Ländern auffordern, sich dieses Kündigungsrecht völkerrechtlich verbindlich zusichern zu lassen. Für die Niederlande, wo es ein Referendum geben wird, ist diese Ausstiegsmöglichkeit besonders wichtig.Auch für Belgien, denn hier leistet ein Regionalparlament, dessen Zustimmung gebraucht wird, tapferen Widerstand. Vielleicht stimmen die Iren auch noch ab...

Über die undemokratischen Schiedsgerichte wurde im Eilverfahren noch gar nicht gesprochen. Das Verfassungsgericht hatte bei so vielen Punkten Bedenken… ich bin sicher, wir werden im Hauptsacheverfahren noch einmal punkten. Aber wir dürfen nicht vergessen: Selbst wenn das Gericht feststellt, dass CETA verfassungskonform ist, ist es deshalb immer noch kein guter Vertrag. Nicht alles was politisch schlecht ist, ist auch vom Grundgesetz her verboten.

Herzlich grüßt Sie

Roman Huber
Geschäftsführender Bundesvorstand

P.S.: Morgen reichen wir die Unterschriften für den Zulassungsantrag für ein Volksbegehren in Bayern „Nein zu CETA“ ein. Die Bayern können Seehofer damit per Volksentscheid zwingen, im Bundesrat gegen CETA zu stimmen. Ohne den Bundesrat gibt es in Deutschland kein CETA. Und wir können dann auch dank des heutigen Urteils sofort wieder aus der vorläufigen Anwendung raus. Bitte unterstützen Sie Mehr Demokratie als Mitglied, damit wir weiter gegen Demokratieabbau und für mehr Bürgerrechte streiten können.


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CETA: Nur in Niedersachsen sind Kommunen in der Haftung

"Pressemitteilung"

"Wir sehen vor Ort soziale Einrichtungen und Standards gefährdet!“
Kommunalpolitik denkt noch, das müsse sie nicht interessieren:


Freihandelsabkommen wie CETA scheinen Kommunen in Niedersachsen viel direkter zu betreffen, als diese bislang dachten. Das ist das Ergebnis einer rechtlichen Überprüfung durch den Sozialverband Deutschland (SoVD). Niedersachsen sei das einzige Bundesland, das sich durch eine entsprechende Formulierung in seinem Landesgesetz absichere. „Werden Städte oder Gemeinden vor privaten Schiedsgerichten verurteilt, haften weder Land noch Bund – dann sind die Kommunen sehr sicher direkt in der Pflicht“, fasst Landesvorsitzender Adolf Bauer die rechtliche Einschätzung seines Verbandes zusammen und möchte das jetzt von Ministerpräsident Stephan Weil genau wissen. Bauer: „Wir sehen vor Ort soziale Einrichtungen und Standards gefährdet.“

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Das Küken-Experiment: Diese Reaktionen sind eindeutig

Würden Sie dieses Küken schreddern?“

Mit dieser Frage konfrontiert Janine Schulz Passant/innen in der Bremer Innenstadt. Sie hält dabei ein piepsendes Küken in ihrer Hand. Die Reaktionen sind eindeutig. Wir haben das „Küken-Experiment“ mit der Kamera begleitet. Der Film macht deutlich: Das Töten männlicher Küken muss endlich verboten werden!

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Stoppen Sie den Megastall-Minister - jetzt unterzeichnen!

Die Massentierhaltung boomt. Umweltministerin Barbara Hendricks will jetzt neue Megaställe gesetzlich bremsen. Doch Landwirtschaftsminister Christian Schmidt blockiert ihren Plan. Mobilisieren Sie mit uns den Protest – und verhindern Sie so noch mehr Tierleid! Unterzeichnen Sie jetzt gegen immer neue Megaställe

Abgeschnittene Schwänze, nervtötender Maschinenlärm, beißender Güllegestank aus dem Spaltenboden: Wie viele andere Tiere durchleben Schweine in Massenställen Höllenqualen. Und die Ställe werden immer mehr, immer größer: In Losten (Mecklenburg-Vorpommern) fasst eine einzige Anlage 34.000 Schweine. Eine grüne Wiese oder Tageslicht kennt keines der Tiere. Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) startet deshalb eine Gesetzesinitiative – und will so viele neue Megaställe verhindern.[1] Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) aber blockiert das Gesetz – im Interesse der mächtigen Agrarlobby.[2] Es droht ein Freibrief für immer neue Megaställe. Doch der Zeitpunkt ist günstig, den Minister umzustimmen: Die Union sorgt sich um ihre Prozente – und bald ist Bundestagswahl.

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