Ärger mit erhöhten Abschlägen für Strom und Gas

Obwohl es klare gesetzliche Vorgaben gibt, sorgen Abschläge für Strom und Gas immer wieder für Ärger. Sie werden zu hoch angesetzt oder unter falschen Voraussetzungen erhöht. Besonders kreativ ist der Energieversorger e:veen Energie eG vorgegangen: Mit Verweis auf den womöglich „kältesten Winter aller Zeiten“ hatte er seine Kunden darüber informiert, die Abschlagszahlungen anzuheben. Der Marktwächter Energie für Niedersachsen ist dagegen vorgegangen und hat eine Unterlassungserklärung erzielt. e:veen hat gegenüber Kunden seinen Fehler eingestanden und die Anschreiben für gegenstandslos erklärt.

Mehrere Verbraucher hatten sich an den Marktwächter Energie für Niedersachsen gewandt, da sie Ende 2017 ein irritierendes Anschreiben ihres Versorgers e:veen erhalten hatten: Nach eindrucksvoller Schilderung der „steigenden Gefahr eines kalten Winters“ wurde schließlich eine Abschlagserhöhung zum 1.1.2018 von über 20 Prozent angekündigt, um den Kunden erhöhte Nachzahlungen zu ersparen. „Das ist so natürlich nicht möglich“, erklärt Tiana Preuschoff, Energierechtsexpertin im Projekt Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Im laufenden Abrechnungszeitraum dürfen Abschläge grundsätzlich nur mit Zustimmung des Kunden angepasst werden – mag der Winter noch so kalt sein.“

e:veen hat sich per Unterlassungserklärung verpflichtet, Kundenanschreiben dieser Art nicht mehr zu verwenden. Zudem hatte das Unternehmen seinen Fehler in einem weiteren Kundenanschreiben selbst eingeräumt und erklärt, die Anhebung der Abschläge sei selbstverständlich als Angebot gedacht gewesen. Betroffene haben somit keine Erhöhung zu befürchten, sofern sie diese nicht wünschen.

„Eine freiwillige Anpassung der Abschläge während der laufenden Abrechnungsperiode sollten sich Verbraucher stets gut überlegen“, rät Preuschoff. Wer Nachzahlungen fürchtet, sollte zunächst anhand des Zählerstands prüfen, ob sich der Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr tatsächlich erhöht hat. „Nur dann kann eine Anhebung der Abschläge sinnvoll sein.“ Eine andere Lösung: Selbst monatlich etwas Geld für eine mögliche Nachzahlung beiseitelegen – schließlich sind zu hohe Abschläge quasi ein kostenloses Darlehen des Kunden an den Versorger.

Weitere Informationen rund ums Thema Abschlagszahlungen unter www.marktwaechter-energie.de/abschlagszahlungen