Nach Beschluss des Landgerichtes München: BS-Energy und Stadt bleiben auf Spekulationsverlusten sitzen

"Pressemitteilung"

Nachdem die BIBS-Fraktion erneut den Sachstand zu den verlustreichen Spekulationsverträgen von BS-Energy angefragt hatte (siehe beigefügte Anfrage vom 13.10.2016 an die Verwaltung), stellte die Finanzverwaltung wenige Stunden später die Information über den verlorenen Prozess von BS-Energy als Mitteilung an den Finanzausschuss am 20.10.2016 im Ratsinfo-System ein (siehe Anlage).
Hieraus ein Auszug mit der für die Stadt schlechten Botschaft:
"Das Landgericht München hat sodann mit Teilurteil vom 08. August 2016 den Hauptanträgen von BS|ENERGY auf Anpassung der Preisregelung des bestehen-den Stromliefervertrages vollkommen unerwartet und in Abweichung der bislang vom Gericht geäußerten Rechtsauffassung abgewiesen."

Man habe aber bereits Berufung eingelegt, wird BS-Energy in der Mitteilung zitiert. Die Verwaltung selbst hat noch keine eigene Stellungnahme abgegeben.
BIBS-Ratsherr Peter Rosenbaum erklärt dazu: „Das heißt also: BS-Energy (und damit auch zu 25,1% die Stadt) bliebe auf den bereits eingetretenen und ggf. zukünftigen Spekulationsverlusten von bis zu 70 Mio. € pro Jahr erst einmal sitzen!“
Die BIBS-Fraktion bedauert, dass davon noch am 6.9.2016 (also einen Monat nach dem Urteil) im Verwaltungsausschuss keine Rede war, obwohl der Spekula-tionsvertrag von Herrn Rosenbaum in der Sitzung angesprochen worden war. Dabei ging es um die Abschaltung des eigenen Gasturbinenkraftwerkes, dessen Strom wegen der hohen Stromeinkaufsmengen nicht mehr auf den Markt gebracht werden kann. Im Gegenteil: Finanzdezernent Geiger und Aufsichtsratsvorsitzender OB Markurth wichen der Diskussion darüber aus, nun scheint klar, warum.
Die BIBS-Fraktion bedauert dieses offensichtliche Versteckspiel und fragt, ob diese Nachricht aus der Kommunalwahl rausgehalten werden sollte. „Weiter fordern wir die Verwaltung auf, selbst eine eigene Einschätzung abzugeben.“, schließt Peter Rosenbaum.

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