Steigende EEG-Umlage: Was Stromkunden jetzt wissen sollten

"Pressemitteilung"

Viele Lieferanten werden im nächsten Jahr die Preise erhöhen / Verbraucherzentrale erklärt, wie Kunden reagieren können
Auf viele Haushalte werden im nächsten Jahr höhere Stromkosten zukommen. Wie heute bekannt wurde, wird die EEG-Umlage im nächsten Jahr auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde Strom steigen. Zudem haben die Betreiber der Stromnetze angekündigt, dass sich 2017 auch die Netzentgelte und damit ein weiterer wichtiger Teil der Stromkosten erhöhen werden. Doch was bedeutet all das nun für den einzelnen Verbraucher?
Müssen sich zwangsläufig alle Stromkunden auf höhere Kosten einstellen oder gibt es Möglichkeiten, dem Preisanstieg zu entgehen? Der Marktwächter Energie beantwortet die wichtigsten Fragen.
Sind alle Stromkunden automatisch von der höheren EEG-Umlage und den steigenden Netzentgelten betroffen?

Zunächst einmal nicht. Sowohl die EEG-Umlage als auch die Netzentgelte werden von Energieversorgern direkt an die Netzbetreiber gezahlt. Steigen die Kosten an, steigen also erst einmal nur die Ausgaben der Versorger. Eine Regelung, die eine automatische oder gar verpflichtende Weitergabe an die Kunden vorsieht, gibt es nicht.
Allerdings werden vermutlich viele Stromanbieter versuchen, die gestiegenen Kosten dennoch weiterzureichen, um die höheren Ausgaben auszugleichen. Dazu müssen sie jedoch zunächst die Preise erhöhen. Aus Kundensicht hat das einen entscheidenden Vorteil: Bei Preisänderungen haben Verbraucher grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht.
Leider haben sich in der Vergangenheit einige Lieferanten geweigert, solche außerordentlichen Kündigungen zu akzeptieren. Hintergrund sind spezielle Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter, die das Sonderkündigungsrecht für Fälle ausschließen, in denen die Preiserhöhung auf gestiegene staatliche Abgaben oder Umlagen zurückzuführen ist. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sind solche Klauseln unwirksam. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat diese Einschätzung im Juli dieses Jahres in einem Urteil bestätigt (Aktenzeichen I-20 U 11/16; noch nicht rechtskräftig). Kunden, die Probleme haben, ihr Sonderkündigungsrecht durchzusetzen, sollten sich gegenüber ihrem Anbieter auf die aktuelle Rechtsprechung berufen.
Ist es sinnvoll, bei einer Preiserhöhung wegen der EEG-Umlage und der Netzentgelte zu einem anderen Anbieter zu wechseln?
Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, wie viele Anbieter die Preise letztlich anheben werden. Da die Kostensteigerungen 2017 ziemlich deutlich ausfallen, werden vermutlich recht viele Lieferanten mit Preiserhöhungen reagieren – wenn nicht direkt im Januar, dann in den darauffolgenden Monaten. Das erschwert die Suche nach einer günstigen Alternative.
Andererseits muss man auch berücksichtigen, dass die Einkaufspreise für Strom in den vergangenen Jahren deutlich gesunken sind. Aus Sicht der Anbieter stehen den steigenden Kosten für EEG-Umlage und Netzentgelte also Einsparungen an anderer Stelle gegenüber. Dadurch könnten sich Spielräume ergeben, die Kosten nicht – oder zumindest nicht in voller Höhe – an die Kunden weiterzugeben.
Zudem gilt: Über einen Anbieterwechsel nachzudenken, lohnt sich für Stromkunden fast immer. Noch immer befindet sich etwa ein Drittel der deutschen Haushalte in der sogenannten Grundversorgung, weil sie ihren Anbieter oder Tarif noch nie gewechselt haben. Der Grundversorgungstarif ist meist besonders teuer. Zudem ändern sich die Angebote und Konditionen auf dem Energiemarkt sehr schnell. Daher ist es auch dann sinnvoll, die Preise regelmäßig zu vergleichen, wenn ein Kunde den Anbieter vor einiger Zeit bereits gewechselt hat.
Wie findet man einen passenden Anbieter?
Der Wechsel zu einem anderen Stromanbieter ist einfacher, als viele glauben. Als erstes sollten die Kunden in ihrer letzten Stromrechnung nachschauen, wie hoch der jährliche Stromverbrauch ist. Anschließend können sie verschiedene Preise und Tarife vergleichen, zum Beispiel mithilfe von Tarifrechnern im Internet. Aber Vorsicht: Die Vergleichsportale sind keineswegs so unabhängig, wie sie mitunter dargestellt werden, sondern verfolgen eigene Geschäftsinteressen. Verbraucher sollten die online ermittelten Preise daher immer genau überprüfen und abgleichen.
Hat sich ein Kunde für einen Tarif entschieden, kann er den neuen Anbieter anschließend mit der Lieferung beauftragen. Dies ist sowohl schriftlich mit einem ausgedruckten Auftragsformular als auch über das Internet möglich. Der neue Anbieter kümmert sich dann um alles Weitere.
WICHTIG: Häufig wird der neue Lieferant bei Vertragsschluss auch beauftragt, im Namen des Kunden beim alten Versorger zu kündigen. Bei einer Kündigung aufgrund einer Preiserhöhung sollten Kunden darauf jedoch besser verzichten und den alten Vertrag stattdessen selbst beenden. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, gegenüber ihrem bisherigen Lieferanten direkt darauf hinzuweisen, dass sie sich auf ihr Sonderkündigungsrecht berufen.
Weitere Infos und Tipps zum Anbieterwechsel hat die Verbraucherzentrale unter www.marktwaechter-energie.de/wechsel zusammengestellt.