CETA-Urteil: Das hat unsere Bürgerklage schon jetzt erreicht...

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„Das Bundesverfassungsgericht...“, tönt die wohlklingende Stimme des Saaldieners und wir erheben uns alle. Die acht Richterinnen und Richter schreiten in ihren roten Roben herein. Herr Voßkuhle verliest: „Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

Ich zucke zusammen, das kann doch nicht wahr sein. Gestern nahmen die Richter*innen noch Sigmar Gabriel und seinen Prozessvertreter Franz Mayer ins Kreuzverhör und jetzt winken sie alles durch. Das gibt es doch nicht. Voßkuhle spricht weiter und je länger er spricht, desto mehr entspanne ich mich wieder. Am Ende habe ich ein breites Lächeln im Gesicht.

Das Gericht verlangt von der Bundesregierung folgende Auflagen, damit CETA angewendet werden darf:

1. Die Schiedsgerichte und viele weitere Artikel mehr von CETA dürfen NICHT vorläufig in Kraft treten. Alles, was nicht zweifelsfrei in der alleinigen Zuständigkeit der EU liegt, darf nicht vorläufig angewendet werden.

2. Die CETA-Ausschüsse müssen demokratisch rückgekoppelt sein. Sie dürfen eben NICHT Protokolle und Anhänge alleine ändern. Und Deutschlands Einfluss muss gewahrt bleiben. Zum Beispiel indem festgelegt wird, dass die Position des EU-Vertreters in einem CETA-Ausschuss zuvor einstimmig vom Rat bestätigt wird.

3. Meiner Ansicht nach ist die wichtigste Errungenschaft, dass Deutschland die vorläufige Anwendung einseitig kündigen kann.

Damit sind wir wieder im Spiel. Wenn Bundestag oder Bundesrat gegen CETA stimmen, kommen wir wieder raus aus dem Abkommen und der vorläufigen Anwendung. Jetzt werden wir auch unsere Partner in den anderen EU-Ländern auffordern, sich dieses Kündigungsrecht völkerrechtlich verbindlich zusichern zu lassen. Für die Niederlande, wo es ein Referendum geben wird, ist diese Ausstiegsmöglichkeit besonders wichtig.Auch für Belgien, denn hier leistet ein Regionalparlament, dessen Zustimmung gebraucht wird, tapferen Widerstand. Vielleicht stimmen die Iren auch noch ab...

Über die undemokratischen Schiedsgerichte wurde im Eilverfahren noch gar nicht gesprochen. Das Verfassungsgericht hatte bei so vielen Punkten Bedenken… ich bin sicher, wir werden im Hauptsacheverfahren noch einmal punkten. Aber wir dürfen nicht vergessen: Selbst wenn das Gericht feststellt, dass CETA verfassungskonform ist, ist es deshalb immer noch kein guter Vertrag. Nicht alles was politisch schlecht ist, ist auch vom Grundgesetz her verboten.

Herzlich grüßt Sie

Roman Huber
Geschäftsführender Bundesvorstand

P.S.: Morgen reichen wir die Unterschriften für den Zulassungsantrag für ein Volksbegehren in Bayern „Nein zu CETA“ ein. Die Bayern können Seehofer damit per Volksentscheid zwingen, im Bundesrat gegen CETA zu stimmen. Ohne den Bundesrat gibt es in Deutschland kein CETA. Und wir können dann auch dank des heutigen Urteils sofort wieder aus der vorläufigen Anwendung raus. Bitte unterstützen Sie Mehr Demokratie als Mitglied, damit wir weiter gegen Demokratieabbau und für mehr Bürgerrechte streiten können.


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