(Ex-)VW-Chef: Ein Fall für TTIP

In Wolfsburg gibt es Wölfe, Martin Winterkorn aber ist ein (Unschulds-)Lamm, das sich opfert. So ungefähr muss man die Rücktrittserklärung von Martin Winterkorn als Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG verstehen, wenn er erklärt, er sei „bestürzt“, dass „Verfehlungen dieser Tragweite im Volkswagen-Konzern möglich waren“, sein Rücktritt erfolge „im Interesse des Unternehmens, obwohl er sich „keines Fehlverhaltens bewusst“ sei.

Zugegeben: Eigene Kenntnis und Verantwortung einzugestehen könnte den Ex-Chef teuer zu stehen kommen. Denn die zwischenzeitlichen Ermittlungen der US-Staatsanwaltschaft könnten sich auch gegen ihn persönlich richten und die gefälschten Abgaswerte werden dem VW-Konzern empfindliche Geldbußen und Zusatzkosten für Rückrufaktionen, Nachrüstung u.ä. einbringen, die der Aufsichtsrat verpflichtet ist, im Namen der Gesellschaft als Schaden gegen Winterkorn geltend zu machen, sollte ihm persönliches Verschulden nachzuweisen sein. Dass sich Winterkorn also keines „Fehlverhaltens bewusst“ ist, ist kein moralisches, sondern ein juristisches statement: Ich habe meine Pflichten als Vorstandsvorsitzender erfüllt. Weiter unter: Nachdenkseiten.de