Drei Fragen an die Verwaltung: Bürger warten auf Rückzahlung von Gebühren

Anfrage der BIBS an die Stadtverwaltung

Urteil des OVG Lüneburg zu den Abwassergebühren vom 24.09.2013

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 24.09.2013 den von mehreren Klägern erhobenen Klagen, dass die Erhebung von Abwassergebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung durch die Stadt in den Jahren 2005 und 2006 nicht rechtmäßig erfolgt sei, stattgegeben. So ist u.a. die Erstellung und Versendung von Gebührenbescheiden durch BS Energy in Form von Jahresgebüh-renbescheiden rechtswidrig. Das Gericht hat der Stadt aufgegeben, die Gebührenkalkulation für verschiedene Jahre ab 2005 neu zu erstellen. Rund 60 Klagen ruhen seither in Verbindung mit vier obsiegenden Musterverfahren.
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:

1. Erhalten alle Kläger - sowohl die Musterkläger wie auch die der ruhenden Verfahren - von der Stadt für die angefochtenen Abwasser-Bescheide 2005 bzw. 2006 automatisch nun korrigierte Bescheide zugestellt oder muss jeder einzelne der rund 60 Kläger das von der Stadt einfordern (vollstrecken)?

2. Bekommen alle Kläger nun ihre vorgeschossenen Verfahrenskosten automatisch zurückerstattet oder muss sich jeder einzelne a) an die Stadt, b) an das Verwaltungsgericht Braunschweig oder c) an das OVG Lüneburg wenden und jeweilige Anträge stellen?