PI: Prepaid Kostenfalle statt Kostenkontrolle

Beratungsstelle Braunschweig

Prepaid-Verträge zeichnen sich durch überschaubare Kosten aus – so sollte es zumindest sein. Dennoch werden den Beraterinnen der Verbraucherzentrale immer wieder Rechnungen in bis zu vierstelliger Höhe vorgelegt, obwohl das Guthaben bereits aufgebraucht ist. Dies hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen zum Anlass genommen, Webseiten von Mobilfunkanbietern stichprobenartig auf Informationen zum Vertragsinhalt zu überprüfen.

Einige Anbieter versprechen: Prepaidtarife sind klar, einfach und überschaubar. Das stimmt jedoch nicht unbedingt. Allein die Begriffe Kostenschutz bzw. Kostenkontrolle über das Guthaben werden von den Anbietern unterschiedlich interpretiert. Versteht ein Anbieter darunter, dass die Kosten eine monatlich festgelegte Summe nicht überschreiten dürfen, bedeutet dies für einen anderen schlicht eine gesonderte Auflistung einzelner Positionen auf der Rechnung.

■ Minus auf dem Guthabenkonto
Viele Verbraucher gehen davon aus, dass Telefonieren oder Surfen nicht mehr möglich ist, sobald das Guthaben aufgebraucht ist. Falsch gedacht – auch bei Prepaid kann ein Minus entstehen. Denn die Kostenkontrolle gilt häufig nur für Telefonate ins deutsche Fest- oder Mobilfunknetz, SMS und teilweise auch für Datenverbindungen. Teure Premiumdienste, Sonderrufnummern und Telefonate im Ausland sind hiervon meistens ausgenommen. Diese Informationen findet man oftmals in den Fußnoten, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. dem Service- oder Hilfebereich der Anbieter.

■ Keine Kostenkontrolle mit Komfortaufladung
Viele Anbieter haben die Funktion der Komfortaufladung voreingestellt. Mit der Komfortaufladung wird das Guthaben automatisch um einen bestimmten Betrag - direkt vom Bankkonto – aufgeladen, sobald es unter einen vom Kunden definierten Betrag fällt. Das ist sicher praktisch, aber die Kosten können schnell aus dem Ruder laufen.

■ Nur für den Notfall?
Das Prepaid-Guthaben ist zwar unbegrenzt gültig – die SIM-Karte jedoch in der Regel nicht. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben viele Anbieter geregelt, dass die SIM-Karte innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu aktivieren und auch zu nutzen ist. Ansonsten wird sie deaktiviert. Der Zeitraum variiert von sechs bis zu 24 Monaten. Darauf hingewiesen wird der Verbraucher häufig nicht.

■Forderungen der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Prepaid muss den Verbrauchern die Sicherheit geben, die monatlichen Kosten bzw. Ausgaben im Blick zu behalten. Ein Prepaid-Vertrag darf unter keinen Umständen ins Minus rutschen. Telefonieren, Simsen und im Internetsurfen im In- oder Ausland darf nur bei positivem Guthaben möglich sein.
Lässt ein Anbieter einen Negativsaldo zu, muss er unmittelbar im Buchungsvorgang auf ein Kostenminus und auf das Einrichten einer Rufnummern- bzw. Drittanbietersperre hinweisen.

Wer mit Kostenkontrolle wirbt, sollte seine Kunden auch vor der automatischen Aufladungen schützen. Folglich sollte die Möglichkeit der Komfortaufladung nicht voreingestellt sein – vor allem wenn es um die Zielgruppe Kinder/ Jugendliche geht.

Hat die SIM-Karte nur eine begrenzte Gültigkeit, müssen Anbieter darauf deutlich hinweisen und darüber informieren. Vor allem, wenn innerhalb von sechs Monaten neues Guthaben aufgeladen werden muss.