Neue Dokumente lassen Rechtmäßigkeit der Abwasserprivatisierung bezweifeln

"Unser Braunschweig" sind neue Dokumente zugestellt worden, die wir unter ausdrücklicher Berufung auf § 5 UrhG gerne der Braunschweiger Öffentlichkeit bekanntgeben, damit jede/r Bürger/in sich selbst ein eigenes Urteil in der Frage der Rechtmäßigkeit der Privatisierung der Abwasserwirtschaft machen kann.:
Es handelt sich dabei um die nachfolgend näher bezeichneten Dokumente:
1. die Genehmigung der Aufsichtsbehörde für die jetzige Privatisierung. Bemerkenswert ist in diesem Schreiben insbesondere der letzte Absatz auf Seite 3. Zitat: "... muss ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich die kommunalaufsichtliche Prüfung der Zulässigkeit der Vereinnahmung der Veräußerungserlöse in den allgemeinen Haushalt noch nicht abschließen konnte." Link
2. Nachfragen der Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen sowie Antworten des Oberbürgermeisters: Link
3. Ein bemerkenswerter Ratsbeschluß vom 16.12.1997 (Link), in dem nachzulesen ist, was dem Gebührenzahler gehört und was dem allgemeinen Haushalt zusteht. Hierzu führte man extra für die Auseinanderrechnung die doppelte Buchführung ein und gründete einen kompletten extra "Betrieb" samt Eröffnungsbilanz. Grundlage für den Ratsentscheid vom 16.12.1997 bildete eine Studie von Caspar/Malcher (in Kürze hier einsehbar), auf die die Ratsvorlage von Ende 1997 Bezug nimmt. Auch diese möchten wir der Öffentlichkeit nicht vorenthalten.

Die Unternehmensberatung Dr. Malcher hat entgegen anderen Verlautbarungen durchaus fachliche Kompetenz im Bereich der Ausgliederung kommunaler Betriebe. Siehe hierzu deren Kommunalinfo 1/1997.