ISEK - Wo ist die Forderung nach einer Baumschutzsatzung geblieben?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Während des ISEK–Prozesses spielten die Themen Baumschutz und Stadtgrün von Anfang an eine besondere Rolle. Ab September 2015 wurden von Braunschweiger Bürgern dazu zahlreiche Karten ausgefüllt und Einträge im Internet vorgenommen. Dabei wurde mehrfach auch der Wunsch nach Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung geäußert.

„Die meisten Beiträge ließen sich der Aufgabe 'Parks und Plätze erhalten und verschönern' zuordnen. Viele dieser Beiträge widmen sich den zahlreichen Grünflächen in der Stadt, die geschützt und erhalten werden sollen“, hieß es anschließend in dem Zwischenbericht. (A. Wildhack, 26.11.15)

Schon am 25.11.2014 war das „Gespräch Bezirksbürgermeister Stadtbereich 2- Nord-Ost“ protokolliert worden. Dort wurde als erstes Ergebnis notiert: „Prägender Baumbestand wird zunehmend abgeholzt. Daher ist es sinnvoll, die bestehende Baumschutzsatzung zu novellieren.“ (Braunschweig 2030, Integriertes Stadtentwicklungs-konzept, Modul 3 – Grundlagenermittlung RAUM)

Auch in weiteren Stellungnahmen wurden klare Forderungen in dieser Richtung geäußert. Als zwischen Januar und April 2017 von Expertengruppen konkrete Projekte erarbeitet wurden, formulierte die Arbeitsgruppe 10 „Sport und Grünes Erbe“ den folgenden Handlungsauftrag 4.3.1:

„In diesem Zusammenhang hält die Gruppe die Erarbeitung einer Baumschutzberatungs- und Fördersatzung für sinnvoll. Private Baumbesitzer sollen verpflichtet werden, geplante Fällmaßnahmen von Bäumen ab einer bestimmten Größe oder eines bestimmten Alters der Stadt zu melden. Diese soll anschließend Beratungen anbieten mit dem Ziel, das Fällen durch das Aufzeigen baumpflegerischer Maßnahmen zu vermeiden. Förderprogramme zur Durchführung der Baumpflege oder für Ersatzpflanzungen sollen aufgelegt werden. ´Durch die Meldepflicht gelänge die Stadt an Daten zu Baumfällungen. Anhand dieser Daten kann sie entscheiden, ob die Wiedereinführung eines restriktiveren Instruments wie beispielsweise einer Baumschutzsatzung nötig ist oder nicht´, erläutert Loose.“

In dem nun vorliegenden Entwurf für das integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 ist dieses Anliegen nicht mehr zu finden, es wird lediglich die Erarbeitung eines völlig unverbindlichen Beratungs- und Förderprogramms empfohlen.

Bei dem angebotenen Dialog mit Experten am 22. Juni dieses Jahres beantwortete ein Mitarbeiter der Stadt die Frage nach den Gründen damit, dass nicht jeder Wunsch berücksichtigt werden könne und dass es außerdem für eine Baumschutzsatzung keine Ratsmehrheit gebe.

Diese Begründungen sind nicht akzeptabel, da das ISEK andere Ansprüche formuliert hat: „Die wichtigsten strategischen Ziele sollen dabei gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, Interessensverbänden, Politik und Verwaltung entwickelt werden. Ergebnis des Prozesses soll also auch eine verbesserte Beteiligungskultur sein.“