Fünf Fraktionen - ein Antrag: „Förderung und Schutz von Grünbeständen im Stadtgebiet“

Pressemitteilung der Fraktion Die Grünen

Was lange währt, wird endlich gut: Im Grünflächenausschuss wird am heutigen Mittwoch (14.02.2018) der interfraktionelle Antrag „Förderung und Schutz von Grünbeständen im Stadtgebiet“ vorberaten. Entschieden wird über diesen Antrag dann bei der Ratssitzung am 13.03.2018.

Alle Beteiligten sind sehr zufrieden, dass es nach intensiver Vorarbeit im „Arbeitskreis Ökologische Grünflächenpflege“ nun zu einer parteiübergreifenden Einigung von SPD, Grünen, BIBS, Linken und P² (Die Partei / Piraten) gekommen ist.

Dr. Rainer Mühlnickel (GRÜN) dazu:

„Wir haben einen guten Kompromiss der verschiedenen – zum Teil auch widerstreitenden Interessen – gefunden. Zunächst einmal mussten wir die Frage klären, ob wir die frühere Baumschutzsatzung eins zu eins wiederbeleben möchten. Als deutlich wurde, dass nicht alle involvierten Fraktionen eine Wiedereinführung der alten Satzung wollten, mussten wir nach einer anderen Lösung suchen. Die Verwaltung soll nun 1. ein Förderprogramm für Bäume und andere Gehölze in Privateigentum auflegen und 2. die Zweckmäßigkeit einer Schutzsatzung für privaten Grünbestand prüfen. Mit diesem Prüfauftrag haben wir zumindest die Chance, dass es in Braunschweig bald wieder eine kommunale Satzung geben wird. Wir Grünen würden das sehr begrüßen, da wir diese Forderung seit 2002 immer wieder erheben – zuletzt in unserem Programm zur Kommunalwahl 2016.“

Dr. Dr. Wolfgang Büchs (BIBS) erklärt:

 

„Ursprung der heutigen gemeinsamen Initiative ist ein Antrag der BIBS-Fraktion vom März 2012. Da dieser damals nicht mehrheitsfähig war, entstand stattdessen der interfraktionelle „Arbeitskreis Ökologische Grünflächenpflege“. Wir freuen uns, dass dieser Arbeitskreis nach längeren Beratungen nun zu einem konsensfähigen Ergebnis gekommen ist, das dazu beiträgt, den wertvollen Bestand an älteren Bäumen und anderen Gehölzen der Stadt zu schützen, insbesondere aber die freiwillige Eigeninitiative der privaten Grundstücksbesitzer beim Schutz von Grünbeständen (finanziell) fördern möchte. Das „Braunschweiger Modell“ geht damit neue und eigene Wege innerhalb der baumschutzgeneigten Kommunen Deutschlands.“      

 Annette Johannes (SPD) ergänzt:

„Unbestritten ist, dass sich in Braunschweig mit Blick auf den öffentlichen Baumschutz bereits einiges tut. So besteht im Grünflächenausschuss politische Einigkeit, dass der unlängst festgestellte Verlust von 1.105 Bäumen im Stadtgebiet kompensiert werden muss. Dieser Antrag mit seinem Förderprogramm und der möglichen Baumschutzsatzung kann dazu flankierende Anreize für private Grundstücksbesitzer bieten, Bäume auf ihrem Grund zu erhalten oder den Bestand sogar auszubauen – beispielsweise durch die kostenlose Beratung und finanzielle Unterstützung. Das Konzept setzt dabei auf die Freiwilligkeit der Grundbesitzer, es besteht eine Sanktionsfreiheit. Vielmehr wollen wir die Bürgerinnen und Bürger ermutigen, sich für Baumschutz und Grünbestände zu begeistern und die neuen Angebote zum Ausbau ihres Baumbestands in Anspruch zu nehmen.“

Zum Hintergrund:

1989 wurde in Braunschweig auf Initiative der Grünen eine Baumschutzsatzung eingeführt. Diese war im Rathaus stets umstritten und wurde im Jahr 2002 von CDU und FDP trotz großer Proteste abgeschafft. Unter der schwarz-gelben Einstimmen-Mehrheit (2001 bis 2011) war an eine Wiedereinführung nicht zu denken. Seit dem Verlust dieser knappen Mehrheit bestand zumindest theoretisch die Möglichkeit einer neuen Baumschutzsatzung.