Asse II und die Novellierung des Nieders. Katastrophenschutzgesetzes
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- Veröffentlicht: Dienstag, 24. Januar 2017 06:50
- Geschrieben von Eleonore Bischoff,AtomAusstiegsGruppe
"Pressemitteilung"
Der Nieders. Landtag berät über eine Novellierung des niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes. Im Vorentwurf des Gesetzes war vorgesehen, dass für Atomkraftwerke sog. externe Katastrophenschutzpläne erstellt werden. Im Rahmen eines Anhörungsverfahrens haben die kommunalen Spitzenverbände gefordert, dass auch für die Schachtanlage Asse II und für das Transportbehälterlager in Gorleben solche Pläne erstellt werden müssen.
Im Gesetzentwurf, der dem Landesparlament dann vorgelegt wurde, hat die Landesregierung erklärt, dass sie solche Pläne sowohl für die Schachtanlage Asse II als auch für das Transportbehälter-Zwischenlager in Gorleben nicht für erforderlich hält. Die jeweiligen Betreiber seien zu Vorsorgemaßnahmen verpflichtet. Damit gab sich die Landesregierung zufrieden.
Die Wolfenbütteler AtomAusstiegsGruppe (WAAG) hat deshalb am 7.10.17 die Landtagsabgeordneten, die für den Landkreis Wolfenbüttel zuständig sind, angeschrieben und begründet, warum sie die Erstellung eines externen Katastrophenschutzplanes insbesondere für die Schachtanlage Asse II für notwendig hält. Das Schreiben der WAAG finden Sie auf waagwf.wordpress.com
Am 19. Januar befasste sich dann der Ausschuss für Inneres des Nieders. Landtages mit der Novellierung des Gesetzes. Zu der Sitzung wurden auch Vertreter der Landkreise Wolfenbüttel und Lüchow-Dannenberg angehört. In einem Kurzbericht zur Sitzung im Internet ist zu lesen, dass der Ausschuss des Landtages den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) gebeten hat, einen Formulierungsvorschlag zu unterbreiten, wonach externe Notfallpläne auch für „weitere kerntechnische Anlagen“ zu erstellen sind. Die WAAG geht davon aus, dass damit u.a. die Schachtanlage Asse II gemeint ist. Sie wird das Gesetzgebungsverfahren aber weiter verfolgen und berichten.
Kurzbericht der Sitzung vom 19.01.1917