"Nationalpark" Harz

Umweltminister Gabriel und die Landesregierungen von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt verdrehen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

 

Wie von Umweltminister Gabriel zu erfahren war, gebe es in Deutschland überhaupt keine Nationalparke, nur "Entwicklungsnationalparke". Da sie noch über keinen "möglichst hohen Naturnähegrad" verfügten, müßten sie jahrzehntelang forstwirtschaftlich behandelt und bejagt werden. Das sei die "Hauptzielsetzung" in deutschen Nationalparken. Das gehe aus dem Satz des BNatSchG §24 (1) 3. hervor, wonach Nationalparke "einheitlich zu schützende Gebiete seien, die .... in einen Zustand entwickelt werden können, der einen möglichst (durch Menschen) ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet" (Nachricht des MU vom 19.12.2007).

 

Hier versucht Gabriel die Öffentlichkeit gezielt in die Irre zu führen. Denn über 51% des als Nationalparkfläche auszuweisenden Gebietes im Harz waren bereits naturnah. Es waren in Niedersachsen vorwiegend die ehemaligen Naturschutzgebiete und der breite, weitgehend jeglichem forstlichen oder jagdlichen Eingriff entzogene breite Randstreifen entlang der Zonengrenze in Sachsen-Anhalt. Diese Gebiete wurden dementsprechend als Naturdynamik- oder Kernzonen ausgewiesen. Es sind Flächen, auf denen jegliches menschliche Eingreifen die natürliche Dynamik beeinträchtigt. Sie entsprachen von vornherein dem §24 (1) 3. und waren in einem "vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand".

Damit ist gemäß BNatSchG jegliches menschliche Eingreifen durch Jagd und Forstwirtschaft juristisch nicht mehr erlaubt, weil in Nationalparken die "Gewährleistung des Ablaufes der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik" Vorrang hat gemäß BNatschG § 2 (2). Eingreifen (außer vielleicht zu Gefahrenabwehr für Leib und Leben von Menschen) ist demnach in diesen Gebieten nicht legitimiert. Mehr als fragwürdig sind auch die Nationalpark-Ländergesetze, die aus Ahnungslosigkeit oder vorsätzlich entgegen der Bundestreue eine Scheinlegalität herstellen.

Das ist Bundesumweltminister Gabriel aber gleichgültig – er operiert weiter mit dem Begriff "Entwicklungsnationalpark". Er wird seiner Aufgabe als Bundesminister, der dafür zu sorgen hat, dass Bundesrecht in Landesrecht umgesetzt wird, nicht gerecht. Es scheint ihm opportun zu sein, die beamtete Jägerlobby mit dem Begriff "Entwicklungsnationalpark" bei Laune zu halten.

Dass die juristische Basis für Eingriffe in Nationalpark-Kernzonen nicht ausreicht, ist den Juristen in den Landesregierungen klar, gewiß auch denen im Niedersächsischen Umweltministerium. Sie alle sind aber kaltgestellt durch den politischen Willen, der durch die CDU (z.B. Frau Zachow vom Umweltausschuß, aber auch MP Wulff) und die FDP (mit den Forstmännern und Jägern Sander und, Dr. Eberl) oder durch den Forstmann und Jäger Dr. Aeikens, MU Magdeburg repräsentiert werden.

Auf dem fehlerhaften, jedes Förster- und Jagdhandeln "legitimierenden" Begriff "Entwicklungsnationalpark", basieren alle Überlegungen und Beschlüsse der Staatssekretäre Dr. Eberl (Niedersächsisches Umweltministerium), Ripke (Niedersächsisches Landwirtschaftsministerium), Dr. Aeikens (Landwirtschafts- und Umweltministerium Sachsen-Anhalt), Astrid Kluge (Umweltministerium Berlin), des Nationalparkleiters Pusch und einiger anderer, wenn sie das Wild der Nationalparke auch in den Kernzonen erbarmungslos abschießen oder radikale Holznutzung treiben. Von Gabriel bis Pusch haben es diese Leute zu verantworten, dass Nationalparkbesucher kein einheimisches Wild in seinem natürlichen Lebensraum beobachten können. Darunter leidet der Naturtourismus. Sie müssen es verantworten, wenn im Laufe der Jahre hunderte von Millionen Euro Steuergeld für eine überflüssig große Nationalparkverwaltung vergeudet werden; wenn das Ausland über diese Art des "Nationalparkmanagements" lacht.

Offenkundig ist das Fadenscheinige der juristischen Argumentation dem genannten Personenkreis selbst bewußt. Denn man hat sich im letzten Sommer in Wernigerode zusammengefunden, um eine Auffangstellung für eine intellektuell und nun auch juristisch verlorene Schlacht um Jagd-Privilegien zu bilden. So kam es zu dem "Argument", eingebracht von Staatssekretär Ripke (Niedersächsisches Landwirtschaftsministerium), er bestehe darauf, dass "externe Belange" – also solche, die mit dem Nationalpark überhaupt nichts zu tun haben – "zu berücksichtigen" seien, besonders Rotwild müsse abgeschossen werden, was alle beteiligten försternden und jagenden Staatssekretäre abnickten. Das bedeutet: Mehr Hundehetzjagden in Kernzonen, mehr Hochsitzbau in besonders geschützten Gebieten, mehr kostenloses Jagdvergnügen für beamtete Jäger – aber auch: Weniger Jagdmöglichkeiten für Jagdpächter außerhalb des Nationalparks Harz, die den Massivabschuß dort scharf kritisieren.

Nur am Rande sei erwähnt: Professor Haller vom Schweizerischen Nationalpark (der ist gerade in die IUCN - Schutzkategorie I aufgerückt, weil dort nicht geförstert und gejagt wird) und der Deutsche Naturschutzring unterstützen den Wunsch der Bürgerinitiative nach Beendigung von Jagd und Holzwirtschaft im Nationalpark Harz. Warum sollte die Öffentlichkeit weiterhin eine Beamtenschaft bezahlen, die verhindert, dass in deutschen Nationalparken alle Tiere und Pflanzen in Ruhe werden und vergehen dürfen, Kyrill und die Käfer und die Billionen Pilze, Bakterien und Viren ihre erstklassigen naturdynamischen Prozesse entfalten und der Fremdenverkehr blüht? Nur jene hätten etwas zu befürchten, die das Recht zu Gunsten ihrer Jagdleidenschaft verdrehen.

über 2200 Menschen aus der ganzen Bundesrepublik unterstützen die Bürgerinitiative Nationalpark Harz, im Nationalpark menschliches Eingreifen weitgehend zu unterbinden. Die Öffentlichkeit soll wahrnehmen können, wie naturdynamische Prozesse aussehen. Dafür sind Nationalparke da. Es ist bezeichnend, dass die Interessenvertreter von Jagd und Forstwirtschaft sich an eine erst auf den zweiten Blick eindeutige Gesetzgebung klammern, die scheinbare Schlupflöcher in der Bundesgesetzgebung ausnutzen wollen, um anscheinend ihre persönlichen Vorlieben auch weiter durch die Öffentlichkeit finanzieren zu lassen. Wir haben bereits nachgewiesen, dass es keine stichhaltige ökologische, keine ökonomische, keine ethologische und schon gar keine ethische Argumentation gibt, die Jagd und Forstwirtschaft in diesen Gebieten legitimieren könnte. Auch die rechtliche "Argumentation" ist gescheitert. Jagd und Försterei in Nationalparken machen die deutschen Bemühungen um Natur- und Klimaschutz unglaubwürdig. Hasso Wege: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Bundeskanzlerin sich das noch lange gefallen läßt. Daher fordern meine Freunde und ich: Sofortiger Stopp von Jagd und Forstwirtschaft in Nationalparken, besonders in den Kernzonen!"


Bürgerinitiative Nationalpark Harz und Pro Rotwild
c/o Hasso Wege – Reinhard Hoffer
Ferdinandstraße 9, 38118 Braunschweig
T. 0531-44895
www.buergerinitiative-nationalpark-harz.de