Touristik geht doch am „Forschungsflughafen“….

Auf Berichte über einen Touristikflug vom Flughafen Braunschweig – Wolfsburg nach Dubai erklärt die BIBS-Bezirksrätin Tatjana Jenzen: „Entgegen aller anderslautenden Bekenntnisse sind Touristikflüge hier doch in einem größeren Rahmen möglich. Immer wieder wurde uns erklärt: ‚Touristik, das können und wollen wir auch nicht‘ – aber sieht man die aktuelle Entwicklung mit der Ankündigung von Reisunternehmen, in Zukunft öfter vom Braunschweiger Flug-hafen aus touristische Ziele ansteuern zu wollen, dann merkt man schon, wohin die Reise gehen soll. Zudem schließt der Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Flughafens Touristik auch gar nicht definitiv aus, sondern ermöglicht rund 300 Flugbewegungen und 45.000 Passagiere pro Jahr!“, so Tatjana Jenzen, die im Bezirksrat Wabe-Schunter-Beberbach sitzt.

 

Zur Erläuterung: Der Ausbau des Flughafens sollte durch viele Millionenförder-gelder von EU, Land und Bund finanziert werden. Die Fördergelder der EU gab es nicht, und der Ausbau des Flughafens in Höhe von fast 40 Millionen Euro musste somit vorrangig mit regionalen Steuergeldern bezahlt werden. Im Zeitraum von August 2011 bis zur offiziellen Inbetriebnahme am 18.10.2012 wurde die verlängerte Start- und Landebahn nur für 28 Starts und Landungen in 19 Monaten benutzt. Immer wieder wurde betont, am Flughafen solle keine Ausweitung der Touristikflüge erfolgen. Der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 2007 (Pfb 2007) gibt dagegen lediglich vor: „2.4.1.1
Die Planfeststellungsbehörde behält sich vor,
a) bei Überschreiten einer Zahl von mehr als drei vom und zum Verkehrsflughafen Braun-schweig-Wolfsburg erfolgenden Linien- oder Touristikflügen pro Woche von dem Maßnahmeträ-ger die Vorlage von auf der Basis der dann maßgeblichen Gesamtzahl an Flugbewegungen zu erstellenden physikalischen Flug- und Bodenlärmgutachten zu verlangen,
b) von dem Maßnahmeträger nach Vorlage der unter Ziff. 2.4.1.1 Buchst. a) genannten Gutach-ten erforderlichenfalls die Vorlage eines Lärmmedizinischen Gutachtens zu verlangen
c) von dem Maßnahmeträger die auf der Grundlage des unter Ziff. 2.4.1.1 Buchstabe b) genannten Gutachtens, zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf die Rechte anderer, die erforderlichen Maßnahmen des aktiven und passiven Schallschutzes einschließlich etwaiger not-wendig werdender Entschädigungszahlungen zu verlangen.“ (Pfb 2007, Seite 16)
„Fazit: Sollte das damit auf Seite 46 errechnete jährliche Touristikflugaufkommen mit 45.000 Passagieren überschritten werden, muss die Flughafenge-sellschaft, wenn es die Planfeststellungsbehörde denn überhaupt noch will, ein Flug- und Bodenlärmgutachten in Auftrag geben!“, so Tatjana Jenzen ab-chließend.

 


Kommentare   
 
0 #4 Tatjana Jenzen 2015-02-20 22:03
Lieber Herr Waldbär, Teil 2
Zur Info, der nächste Verkehrsflughaf en befindet sich lediglich 70 km von BS entfernt.
Dort können Sie nach Herzenslust Ihrem“ Spaß am Fliegen“ nachgehen und gefährden durch Ihr Handeln keine Arbeitsplätze in H.
Ein differenzierter es Denken und Abwägen über die Sinnhaftigkeit eines vom Steuerzahler geförderten
Privatflughafen s eines Autokonzerns würde Ihnen gut tun!
Beste Grüße Tatjana Jenzen

 
0 #3 Tatjana Jenzen 2015-02-20 22:00
Lieber Herr Waldbär,
ich stehe für Wahrheit, Offenheit, Transparenz sowie Verantwortung.
Werte, die Ihnen Offenbar fremd sind.
Da Sie von „wir“ sprechen, gehe ich davon aus, dass Sie zu den Verantwortliche n der Flughafen GmbH gehören.
Ihnen scheint entgangen zu sein, dass ich von den „paar Dörflern“ gewählt wurde, um gerade nicht Ihrem Wunsch mich zurück zu nehmen, zu entsprechen.
Bedauerlicherweise lässt Ihr Sozialverhalten sowie Ihr Demokratieverst ändnis zu wünschen übrig.
Über Empathie zu schreiben ist demnach sinnlos.
Zu Ihrer Frage: „Ist das gerecht?“, könnte ich Ihnen einen mehrstündigen Vortrag über Gerechtigkeit beim Ausbau des „Forschungsflug hafens“ anbieten.Zu einem persönlichen Gespräch bin ich bereit.

 
0 #2 Heiner Waßmuß 2015-02-20 21:24
Hallo Sie 100000SpaßTroyWaldbär!
Ich bin einer der paar Dörfler und höre sowas nicht gern.Spaß hat da seine Grenzen, wo er andere belästigt, das wissen Sie ja wohl auch. Und ich habe keinen Spaß daran, wenn Sie nur so aus Spaß über meinem Kopf herumbrummen. Wägen Sie mal ab.

 
-1 #1 Troy Waldbär 2015-02-20 13:21
Was wollen Sie denn, dann bleiben wir eben unter den 45000 und alles wird gut.
Nehmen Sie sich zurück, für ein paar Dörfler wird den 100000 der Spaß am fliegen genommen. Ist das gerecht? Wägen Sie mal ab.