Energiekompetenz im Ratshaus überfällig

In der Hauptstadt des Weltatomerbes Braunschweiger Land ist die Gestaltung der Energiewende bislang ein Randthema - auch im Wahlkampf. Gemäß der inhaltlichen und zeitlichen Logik des Änderungsantrages der CDU und FDP vom 31.05.2011 erreichte der Planungs- und Umweltausschuss erst mit der gestrigen Sitzung die erforderliche Fachkompetenz. Zum einen versorgte die Verwaltung die Ratsmitglieder mit einer Kurzfassung des Berichtes der Ethik-Kommission zur Energiewende. Zum anderen schaffte eine Anhörung von Experten zum Handlungsfeld „Atomausstieg in Braunschweig“ Durchblick.

Braunschweig-spiegel.de bat die kandidierenden Parteien, sechs Fragen zum Umbau der Energieversorgung noch vor der Kommunalwahl zu beantworten.

1. Die Stadt Braunschweig ist zu 25,1% an Veolia/BS Energy beteiligt. Das Unternehmen verkauft an seine Kunden Atomstrom und ist Anteilseigner am Kraftwerk Mehrum, das laut WWF zu den 30 klimaschädlichsten Kraftwerken Deutschlands zählt. Mit welchen Zielsetzungen wird Ihre Partei auf diese beiden Sachverhalte in der kommenden Wahlperiode Einfluss nehmen?

2. Innerhalb der zwei folgenden Wahlperioden, das heißt , bis zum Jahr 2021 müssen der Ausstieg aus der Atomenergie weitestgehend geschafft und die Energieversorgung mit regenerativen Energien deutlich erhöht werden. Zu welchen Anteilen will Ihre Partei Braunschweigs Energiebedarf bis 2016 und bis 2021 aus erneuerbaren Energien decken?

3. Auf welche Ressourcen wird Ihre Partei vorrangig setzen, um die angestrebte Menge an regenerativen Energien zu erreichen?  

4. Welche Mengen an regenerativen Energien will Ihre Partei bis 2016 und bis 2021 innerhalb des Stadtgebietes gewinnen?

5. Welches Konzept verfolgt Ihre Partei, damit die Erzeugung von erneuerbaren Energien für die Braunschweiger Bevölkerung bezahlbar bleibt?

6. Wie wird Ihre Partei die Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger in die Konkretisierung der Energiewende einbinden?

Weitere Beiträge zur Gestaltung der Energiewende in Braunschweig:
Energiedialog vor Ort: Bürgerbeteiligung als Bürgervereitelung