Würzburger Anwaltskanzlei fordert Baustopp


wald
Mit roher Gewalt wird der Querumer Eremitenwald gegen Naturschutzrecht vernichtet
Quelle: http://www.waggum.de/mitglieder/index.php?topic=157.0

Rechtsanwälte fordern Niedersächsische Landesbehörde für Bau und Verkehr zum Ausbaustopp beim Flughafen Braunschweig „Eremiten auf das Höchste gefährdet“

Die Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte hat heute mit finanzieller Unterstützung der „Bürgerinitiative Waggum“ für einen Grundstückseigentümer aus Braunschweig bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Bau und Verkehr in Hannover einen Antrag auf Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des Flughafens Braunschweig wegen Verletzung von Vorschriften des europäischen Naturschutzrechts gestellt. Im Planfeststellungsverfahren wurde noch davon ausgegangen, dass auf Grundlage der vorgenommenen Untersuchung des Naturraumes ein Vorkommen des Eremiten (osmoderma eremita), einer extrem seltenen und deshalb streng geschützten Baumkäferart, ausgeschlossen ist. Diese Annahme hat sich als falsch herausgestellt, so dass Schutzmaßnahmen europarechtlich zwingend geboten sind.

Bereits im Januar 2010 hat die Flughafen Braunschweig GmbH mit großflächigen Baumfällungen begonnen, seit Mai 2010 werden die Wurzeln in den beiden FFHGebieten gerodet. Hierbei wurden Larven des Eremiten entdeckt. Nach Mitteilung der Stadt Braunschweig wurden die gefundenen Larven des Eremiten mit Genehmigung des Oberbürgermeisters aus ihrem angestammten Lebensraum entfernt.

Die Europarechtsexpertin Rechtsanwältin Franziska Heß aus der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte, erläutert die Gründe dafür, warum der Flughafenausbau gestoppt werden müsse: „Bei Eremiten handelt es sich um eine sog. prioritäre Art, für die das strengste europarechtliche Schutzregime gilt. Nach den Vorgaben des Gesetzes ist eine Beeinträchtigung dieser Tiere nur möglich, wenn Gründe im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen oder der öffentlichen Sicherheit diese erfordern oder aber die Maßnahme insgesamt eine Verbesserung der Umweltsituation beiträgt. Dieser Voraussetzungen liegen für den Flughafen Braunschweig offensichtlich nicht vor und wurden auch im Planfeststellungsverfahren nicht angenommen. Die Entnahme der Tiere aus dem Naturraum ist deshalb rechtswidrig.“

Rechtsanwalt Wolfgang Baumann (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) sieht die Planfeststellungsbehörde in der Pflicht: „Die Zerstörung der Lebensräume des Eremiten sowie die Entnahme der gefundenen Exemplare aus dem Naturraum kann sich nicht auf eine rechtliche Grundlage stützen. Wir gehen davon aus, dass die für den Flughafen sprechenden Gründe die strengen gesetzlichen Anforderungen in keiner Weise erfüllen. Jedenfalls wurde bisher die in solchen Fällen zwingend erforderliche Beteiligung der EU-Kommission nicht durchgeführt. Die Planfeststellungsbehörde hat nun die Gelegenheit, rechtmäßige Zustände herzustellen.“

Würzburg, den 6. Juli 2010