Flughafenausbau: Keine Rodung und keine Baustelle im Querumer Forst?

Im Zuge des Flughafenausbaus werden zur Zeit trotz eines Verbots mitten in der Vegetationsperiode vom 1. März bis zum 30. September im Querumer Forst Rodungsarbeiten durchgeführt. Die Braunschweiger Zeitung titelte zutreffend am 6. Mai 2010: „Am Flughafen beginnt Wurzelrodung“. Die gerodete Fläche ist auch für einen Laien gut erkennbar.

alt Quelle: www.waggum.de

Dazu ist auf Seite 17 des Planfeststellungsbeschlusses in Kapitel 2.5.2 zu lesen:

„Dem Maßnahmeträger wird zur Verminderung und Vermeidung von Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt aufgegeben, baubedingte Rodungen von Gehölzen nur außerhalb der Vegetationsperiode in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar durchzuführen.“

Ratsherr Manlik (CDU) weiß es jedoch - wie immer - besser und erklärte die Rodungen zu Strunkrodungen - und diese seien erlaubt. Duden, Wikipedia, die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache des 20. Jahrhunderts), Verfahrenstypenverzeichnis der Nds. Landesforsten, das OVG Lüneburg, das BVG Leipzig und jeder normal denkende Mensch befinden sich daher nach Meinung der CDU offensichtlich im Irrtum. Dessen ungeachtet weist vor Ort ein Schild auf die Rodungsarbeiten hin.

Rodung Schild

Anlässlich der Sitzung des Rats der Stadt Braunschweig am 11.5.2010 wurde von der Bürgerinitiative Braunschweig (BIBS) ein Dringlichkeitsantrag eingebracht: Der Rat möge beschließen: „Dem Oberbürgermeister als Dienstvorgesetztem der Unteren Naturschutzbehörde wird aufgegeben, für die Einhaltung der Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses vom 15.01.2007 Sorge zu tragen. Die Rodungsarbeiten innerhalb der oben genannten Vegetationsperiode sind sofort einzustellen.“

Wie zu erwarten wurde der Dringlichkeitsantrag von BIBS, Bündnis90/Die Grünen und Die Linke angenommen, von den zur Zeit noch Herrschenden in CDU und FDP und selbst von der SPD jedoch abgelehnt. Nur bei Prof. Klages (FDP) traf - wie schon öfters - Politik auf gesunden Menschenverstand. Er stimmte für den Dringlichkeitsantrag.

Antwort der zur Zeit noch Herrschenden auf die Frage nach der Beurteilung der unzulässigen Rodung: „Die Fällung der Bäume ist vor Ende Februar erfolgt, also das, was eigentlich mit Rodung derart gemeint war, das Roden der Stubben war aus technischen Gründen hingegen nicht bis dahin möglich. Da die Entfernung der Wurzeln nicht von der vorgenannten Regelung des Planfeststellungsbeschlusses erfasst ist, ist die komplette Räumung der Fläche nach Ende Februar rechtmäßig.“ (Lehmann, FDP).

Baustelle

Die für die Rodungen eingerichtete Baustelle unterscheidet sich von keiner anderen gewöhnlichen Baustelle, jedoch fehlen ein Bauzaun, der diese Bezeichnung verdient, und ein Bauschild. Die Niedersächsische Bauordnung fordert in §17 Abs.3: „Vor der Durchführung  von Baumaßnahmen hat der Bauherr auf dem Baugrundstück ein von der öffentlichen Verkehrsfläche aus lesbares Schild dauerhaft anzubringen, das die Bezeichnung der Baumaßnahme und die Namen und Anschriften des Bauherrn, der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers und der Unternehmer enthält.“ Ist es ein letzter Rest von Schamgefühl, der die Verantwortlichen an der Aufstellung eines Bauschilds hindert? Andernfalls müssten öffentlich gemacht werden:

Der Eigentümer des Grundstücks ist die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz. Vorsitzender ist OB Dr. Hoffmann, stellvertretener Vorsitzender ist der wegen einer Reisekostenaffäre vom Amt des Ministerpräsidenten zurück getretene Glogowski und ein weiterer stellvertretender Vorsitzender ist Landesbischof Prof. Weber, der nach eigener Aussage vom 7.1.2010 von dem mit der Flughafengesellschaft geschlossenen Erbbaurechtsvertrag erst aus der Zeitung erfahren habe (!).

Der Pächter des Grundstücks ist die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH mit ihrem Aufsichtsratsvorsitzenden Manlik (CDU). Weiteres Mitglied des Aufsichtsrats ist ausgerechnet der Bürgermeister des am stärksten betroffenen Stadtbezirks Bienrode-Waggum-Bevenrode, Kliesch (CDU).

Der Bauherr ist die Struktur-Förderung Braunschweig GmbH, eine 100%-ige Eigengesellschaft der Stadt Braunschweig. Bis auf den Geschäftsführer (nebenamtliche Tätigkeit als Bediensteter der Braunschweig Zukunft GmbH) war in 2007 kein weiterer Arbeitnehmer bei der Gesellschaft beschäftigt. Dessen ungeachtet betätigt sich diese Gesellschaft als Vorhabensträgerin des Flughafenausbaus mit einem Finanzvolumen von mittlerweile 46 Mio. Euro.

Die Unternehmer sind z.B. eine Firma mit Holzrückemaschinen aus Recklinghausen, weil einheimische Firmen die Drecksarbeit möglicherweise nicht übernehmen wollten.

Baustelle Schild

Ein entsprechendes Bauschild fehlt jedoch seit Beginn der Baumaßnahme am 6. Januar 2010. Es wird vor Ort mit einem Schild lediglich die Existenz einer Baustelle bestätigt. Was unternimmt also die Stadt Braunschweig, um diesen seit Monaten bestehenden baurechtswidrigen Zustand zu beseitigen?

Antwort der zur Zeit noch Herrschenden: „Es handelte sich bisher noch nicht um Baumaßnahmen, sondern um vorbereitende Maßnahmen, also keine Baumaßnahmen im Sinne der Niedersächsischen Bauordnung.“ (Lehmann, FDP).

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Mittlerweile haben entrüstete Bürgerinnen und Bürger die Beschilderung der Baustelle selbst übernommen.