Golf Resort gescheitert – Hoffmanns Rückzieher


Aus einer Pressemeldung von Oberbürgermeister Dr. Hoffmann geht hervor, dass  er das „Golfplatz-Projekt für erledigt“ hält.

„Anlass für diese Entscheidung des Oberbürgermeisters ist ein heute Mittag abgelaufenes Ultimatum, das die Stadtverwaltung dem möglichen Investor gestellt hatte. Darin hatte der Wirtschaftsdezernent ihn aufgefordert, bis heute Mittag den eigentlichen Geldgeber für das Projekt zu nennen, die Finanzierung lückenlos offenzulegen und ihn auch über den geplanten Betreiber des Hotels sowie dessen Investor zu informieren.“ OB Hoffmann betont besonders, dass die Proteste einer „Bürgerinitiative“ ihn bei der Entscheidung nicht beeinflusst hätten.

Erinnern wir uns: Noch im November stand die Font. Auf Biegen und Brechen wollte die CDU in Mascherode mit ihrem Bezirksbürgermeister Rühmann (CDU) das Golf Resort. Protestierende Bürger und vor allem die Bauern, die ihr Land hergeben sollten, kamen nicht zu Wort. Rühmann wollte sogar den Saal räumen lassen. Die Empörung vieler Bürger war groß im Dorf: Mascherode und die Arroganz der Macht. Es formierte sich die Bürgerinitiative und organisierte Protest. Der war so wirkungsvoll, dass zur Anhörung zum Raumordnungsverfahren am 16.02.2010 so viele Bürger kamen, dass eine 2. Sitzung anberaumt werden musste. Rühmann hatte mit einem solchen Protest nicht gerechnet und erklärte kurz danach, dass das Projekt nicht durchzusetzen sei und forderte die Stadtverwaltung auf die Planungen einzustellen. Dem widersprach Wirtschaftsdezernent Herr Roth wenige Tage später öffentlich und machte deutlich, dass nicht die Bürgerinitiativen entscheidungsrelevant sei, sondern die bisher nicht vorgelegten Unterlagen des Investors. Nun, fünf Tage später, ist als ein Ultimatum abgelaufen, der Investor hat sich nicht bewegt, und Hoffmann macht den endgültigen Rückzieher.

Es bleibt festzuhalten: OB Dr. Hoffmann (CDU) wollte das Projekt,  und seine CDU im Rat und im Bezirk auch. Es fanden Verhandlungen statt, die zumindest den Geschäftsführer Arenz bewogen, schon am 4. Januar eine mail an alle interessierten Golfer zu senden, in der er schrieb, dass mit dem Baubeginn Ende des Jahres 2010 zu rechnen sei und dass alle notwendigen Flächen unter Vertrag seien. Und außerdem teilte er mit, dass die Stadt durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Bestätigung der Wirtschaftlichkeit und die Investitionsbereitschaft des Investors erhalten habe. Siehe auch: „Golf Resort in trockenen Tüchern?“

 

Was war nun  in den bekannten trockenen Tüchern? Nein , keine heiße Luft! Öffnen wir die Tücher finden wir darin die beschriebene Arroganz der Macht durch den OB, denn ohne ihn läuft in der Stadt nichts; schon gar nichts, wenn es um Investoren geht, die Millionen investieren wollen. Darf man ihm Glauben schenken, dass er noch nicht mal den Investor kannte? Sicher nicht! Ein OB Hoffmann verhandelt nicht mit vorgeschickten Geschäftsführern, ohne den Entscheidungsträger zu kennen. Auch das Raumordnungsverfahren wäre nicht ohne seine Zustimmung begonnen worden und der Investor hätte auch nicht schon viel Geld investiert ohne eine Chance der Realisierung, so wie Herr Arenz  in der Raumordnungs- Versammlung betonte.
Was ist noch in den „trockenen Tüchern“? Eine zunächst arrogante, den Bürger missachtende und beleidigende CDU. Aber auch wegen der Bürgerproteste klüger gewordene CDU im Bezirk, die zu Recht einen Rückzieher macht.
Und in den „trockenen Tüchern“  ist schlichte Angst. Angst der CDU vor der Kommunalwahl im nächsten Jahr, wenn das Bauvorhaben gerade anläuft. Es ist Angst vor dem Machtverlust, vor dem Ärger der Bürger über diese arrogante und bewusst verschleiernde Machtpolitik des OB Hoffmann und seiner CDU. Trotzdem, glauben  wir nicht, dass das Projekt gestorben ist. Es wird wiederkommen mit diesem oder einem anderen Investor  – nach der Wahl, wenn die Bedingungen so bleiben, wie sie derzeit im Rathaus sind. Ob sie so bleiben liegt an uns – den Bürgern und Bürgerinnen dieser Stadt. Wir In werden die Wahl haben.
Was bleibt uns zu tun?  Vielleicht sollte man das Instrument des Denkmalschutzes - hier als Schutz des Ensembles (Erhaltungssatzung gemäß § 39 BauGB) als Antrag im Rat einbringen um dauerhaft das Kulturdenkmal Springbach zu sichern, denn nach der Wahl ist vor der Wahl.