Asse II im Jahr 2009 - Lichterkette am 26. Februar

Durch den Betreiberwechsel auf der Asse hat sich einiges geändert, die Gefahr des Atommülls jedoch nicht.

 

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Auch wenn die Staatsanwaltschaft in Braunschweig ihre Vorermittlungen eingestellt hat, da aus ihrer Sicht keine Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen, kann das eher am Dunkel der Grube als am Umgang mit dem Atommüll liegen. Die angeführte Genehmigung zum Verklappen der stark kontaminierten Salzlauge ist am 3. März 2008, 3 Monate nach deren letzen Verklappung erteilt worden (2005 bis Januar 2008). Von Rückwirkend ist darin nicht die Rede. Und die erteilende Stelle, das Landesbergamt, hatte keine Genehmigungskompetenz für den Umgang mit Atommüll. Dieses zeigt das Bauernopfer – das Disziplinarverfahren im Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Wir können unsere Steuererklärung auch nicht bei der Krankenkasse einreichen und dort bearbeiten lassen. Die Begründung der Staatsanwaltschaft, dass Umweltverwaltungsrecht einen höheren Stellenwert besitzt als Umweltstrafrecht und somit aufgrund der Genehmigung des LBEG vom 3.3.08 kein strafbares Handeln mehr vorliegen kann – auch nicht von der Genehmigungsstelle – ist nicht nachvollziehbar.

Es scheint so, als ob die Staatsanwaltschaft schon einmal den Referenten-Entwurf der Novelle des Atomgesetzes (AtG) in die Entscheidungen mit einbezogen hat. In dieser am 21. Januar in die erste Lesung des Bundestages kommenden Entwurfes wird der bisherige Umgang mit dem Atommüll in der Asse legalisiert und den ehemaligen Beteiligten eine General-Amnestie ausgestellt. In der Zielsetzung des Entwurfes der AtG-Novelle ist von Seiten der Bundesregierung zum ersten Mal die Rede davon, dass der Atommüll von 1967 bis 1978 „mit dem Ziel der endgültigen Beseitigung" eingelagert wurde. Mit einer „Forschungseinrichtung“ hat dieses jetzt auch schwarz auf weiß nichts mehr gemeinsam.

Mit der Legalisierung soll in der AtG-Novelle weiterhin erreicht werden, dass „für den Weiterbetrieb bis zur Stilllegung“ kein Planfeststellungsverfahren notwendig ist. Damit wird Asse II rechtlich als Atommüll-Endlager hingestellt. Und dies ohne die notwenigen Kriterien zu erfüllen, die es zur Errichtung eines solchen benötigt. Denn weder die Langzeitsicherheit der radioaktiven Abfälle kann gewährleistet werden noch wurden die Dokumentationsstandards eingehalten – um nur zwei Schlaglichter zu setzen.

Auch der Punkt der „Stilllegung“ eines Atommüllendlagers ist neu in der Gesetzgebung und nicht weiter definiert. Beim Betrieb von Atomkraftwerken ist er klar umrissen, für die Asse aber nicht. Was zählt zum „Weiterbetrieb“ und wann setzt die „Stilllegung“ ein? Zum einen kann man es so definieren, dass seit 1978, seitdem das letzte Fass Atommüll eingelagert wurde, die Stilllegung läuft. Zum anderen kann dieses aber auch als „Offenhaltungsbetrieb“ angesehen werden, da eine weitere Einlagerung technisch weiterhin möglich ist. Und erst das Gießen des Deckels auf die beiden Schächte könnte die „Stilllegung“ bedeuten. Somit wäre jegliche Umsetzung der Verfüllung ohne Planfeststellung möglich und zwar ohne Beteiligung der Bevölkerung vor Ort – oder auf den Punkt gebracht: „weiter wie bisher“.

Der alte Betreiber, das Helmholtz-Zentrum München, stellte seine Anträge beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld. Diese Bergbaubehörde erteilte daraufhin die Genehmigungen – auch die für den Umgang mit Atommüll. Das LBEG war die Aufsicht der Asse. Und das Niedersächsische Umweltministerium (NMU) beaufsichtigte das LBEG. Als Geld- und Zuwendungsgeber war das Bundesforschungsministerium zuständig, die aber eine Aufsicht oder Steuerung der Asse nicht durchführte.

Jetzt ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) aus Salzgitter der Betreiber. Es ist aber auch gleichzeitig die Genehmigungsbehörde für Anträge nach Atomgesetz (AtG). Die Aufsicht des BfS ist das übergeordnete Bundesumweltministerium (BMU), das auch der Geldgeber ist.

 

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Zuständigkeiten bei Asse II seit 1.1.2009

Für dieses Jahr stehen zum einen die Stabilisierung des Grubengebäudes sowie der Beginn der Erarbeitung des Optionenvergleiches im Fokus der Aufmerksamkeit.

Im November 2007 wurde auf Initiative des BfS von Dr. Jordan die Idee der Stabilisierung öffentlich dargestellt. Die Ausschreibung des Auftrages, diese Idee zu einem konkreteren Konzept weiterzuentwickeln, wurde stark verzögert vom damaligen Zuwendungsgeber, dem Bundesforschungsministerium. Erst im Frühjahr 2008 konnte der Auftrag an Herrn Dr. Jordan vergeben werden. Seit dem Herbst liegt das Ergebnis vor, ebenso die positive Stellungnahme der Arbeitsgruppe Optionenvergleich (AGO). Eine weitergehende Bewertung durch das Institut für Gebirgsmechanik (IfG) aus Leipzig steht noch aus. Vorbereitungen zur Stabilisierung wie das Beschaffen der Messtechnik oder Beantragung der Stabilisierungs-Maßnahmen, die definitiv keine nachteiligen Auswirkungen haben, sind unverständlicher Weise noch nicht getroffen worden. Hier lautet die Forderung, die Stabilisierung sofort umzusetzen und keine weitere Zeit mehr zu verschenken.

Die Arbeitsgruppe Optionenvergleich (AGO) geht in diesem Jahr in die zweite Runde. Nachdem sie 2008 vier Gutachten bewertet hat, soll sie in diesem Jahr ihrem Namen Rechnung tragen. Zu erwarten ist konkret, dass die verschiedenen möglichen Konzepte der Schließung identifiziert werden. Die Aufträge zur Erarbeitung der verschiedenen detaillierten Konzepte sind daraufhin zu vergeben.

Das BfS hat sich im Jahr 2008 als einer der Motoren in der AGO erwiesen. 2008 hatten sie den Status eines kritischen Beurteilers. Es bleibt abzuwahren, wie das BfS sich in seiner neuen Rolle als Betreiber verhalten wird. Wird die Offenheit und Kritikfähigkeit unverändert bleiben? Dieses werden die nächsten Sitzungen der AGO zeigen.

Der Wille zum schnellen Arbeiten wurde vom BfS schon in beeindruckender Weise gezeigt. In nur sechs Wochen – über die Feiertage hinweg – wurde die „Steigervilla“ westlich der Schachanlage entmietet und von einer Wohnung zu einem Infozentrum umgebaut. In sehr gut verständlichen Animationen wird über die Zeit der Einlagerung des Atommülls informiert und den daraus für heute resultierenden Problemen. Informationen zum aktuellen Begleitprozess, die AtG-Novelle oder dem Kabinettsbeschluss auf dem der Betreiberwechsel beruht, sind leider noch nicht zu finden. Auch die Stabilisierungsmaßnahmen haben hier – genau wie in der Grube – noch keinen Einzug gefunden. Eine Stilblüte am Rande dürfte es schon sein, dass das Lager des Infozentrums sich nicht im Keller sonder im Erdgeschoss befindet: Der Keller ist einfach zu nass!

Wenn Sie sich weiter kritisch und umfASSEnd informieren wollen: www.asse2.de

Um zu zeigen, das wir weiterhin die Vorgänge in der Asse begleiten und beobachten werden und eine Einbindung der Bevölkerung fordern, veranstalten wir am

26. Februar 2009, Punkt 19 Uhr
eine Lichterkette von Braunschweig über ASSE II und Wolfenbüttel nach Salzgitter zu Schacht KONRAD.

Wir bringen Licht ins Dunkel!
Mit Fackeln, Laternen, Taschenlampen und ähnlichem wollen wir diese 52 km lange Strecke beleuchten. Es ist durchaus realistisch, mit 5.000 Personen zu rechnen. Das bedeutet, dass im Schnitt alle 10 Meter jemand steht.

 

Weitere Informationen zur Lichterkette unter: www.lichterkette09.de

 

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Anhang: Referenten-Entwurf für die 10. Atomgesetz-Novelle

§ 57b Betrieb und Stilllegung der Schachtanlage Asse II

(1) Für den Betrieb und die Stilllegung der Schachtanlage Asse II gelten die für die Anlagen des Bundes nach § 9a Abs. 3 geltenden Vorschriften. Die Anlage ist unverzüglich stillzulegen. Für den Weiterbetrieb bis zur Stilllegung bedarf es keiner Planfeststellung nach § 9b. Bis zur Bestandskraft eines Planfeststellungsbeschlusses zur Stilllegung bedarf der Umgang mit radioaktiven Stoffen einer Genehmigung nach den Vorschriften dieses Gesetzes oder der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen; § 19 in Verbindung mit § 24 findet insoweit keine Anwendung.

(2) Die Erteilung von Genehmigungen zur Annahme von radioaktiven Abfällen und deren Einlagerung zum Zweck der Endlagerung ist bis zum Erlass des Planfeststellungsbeschlusses für die Stilllegung der Schachtanlage Asse II unzulässig.