Richter entscheiden: Demoverbot am Hambacher Wald

Nach dem Verbot der für Samstag (06.10.2018) geplanten Demonstration von Umweltschützern am Hambacher Forst durch die Polizei, sind die Juristen am Zug. Alles andere hätte auch überrascht. Es ist davon auszugehen, dass die Demo stattfinden wird. Die Gerichte werden den Weg ebnen und die Polizei wird einen finden. Es geht im derzeitigen Gehändel um die Übernahme von Verantwortung. Wer übernimmt sie, wenn was passiert? Die Polizei in NRW ist sensibilisiert. Man denke nur an Duisburg und die Love Parade oder an den tragischen Tod von Steffen Meyn vor wenigen Tagen.

Der Staat wird es sich bei diesem Kampf um die Symbole und Deutungshoheiten nicht erlauben können eine Demontration, für die bundesweit aufgerufen wurde, mit Staatsgewalt nicht stattfinden zu lassen. Der politische Schaden wäre nicht absehbar. Schließlich demonstrieren dort nicht die "ewig Verdächtigen", sondern die Bevölkerung gegen Politikversagen bei Klima und Biodiversität.

Von besonderem Interesse ist die Begründung des Verbots. Die Sicherheit ist in Gefahr, weil keine Demofläche zur Verfügung steht (Kurzform). Der Hambacher Forst sei privat und die landwirtschaftlichen Fläche in der Nähe auch. Auf privaten Flächen dürfe man ohne Erlaubnis nicht demonstrieren. Die Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit werden nach Art. 5 und 8 GG geschützt. Eigentum ist auch geschützt nach Art 14 GG, aber mit gewissen Einschränkungen. 

Zum Schluss: Auf jeden Fall darf in Magdala bei Jena an diesem Wochenende ein Rechtsrock-Konzert nahezu wie geplant stattfinden. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht lehnte in der Nacht als letzte Instanz fast alle von den Behörden gemachten Auflagen ab. Demnach dürfen auch umstrittene Gruppen auftreten und alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Zur Begründung hieß es, in der Kürze der Zeit sei keine genaue Prüfung der konkreten Gefahren möglich. Ist schon klar: Hambacher Wald und Rechtsrockkonzerte haben nichts miteinander zu tun! Oder vielleicht doch?