Klare Luft in Braunschweig – SPD beantragt eine Evaluierung des Luftreinhalteplans

"Pressemitteilung"

Klare Luft in Braunschweig – SPD-Fraktion beantragt eine Evaluierung des Luftreinhalteplans.

Im März 2007 – und damit vor etwas mehr als zehn Jahren – wurde für das Braunschweiger Stadtgebiet der sogenannte „Luftreinhalte- und Aktionsplan“ verabschiedet. „Mit ihm wurden verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaub und NOx in die Wege geleitet“, erklärt Nicole Palm, planungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Braunschweig. Nun möchte ihre Fraktion die Luftreinheit im Stadtgebiet an die Herausforderungen des Jahres 2017 anpassen: „Mit einem Antrag zur Ratssitzung am Dienstag, 20. Juni bitten wir die Verwaltung nun, diese Maßnahmen zu evaluieren und zu prüfen, welche fortgesetzt werden sollen und welche sich nicht bewährt haben.“

Der Plan selbst beinhaltet eine ganze Reihe von Vorschlägen, wie die Feinstaubbelastung unter den Grenzwert von 50 Mikrogramm abgesenkt werden kann. Zu ihnen gehören u.a. verkehrsreduzierte Bauplanungen, eine Stärkung des ÖPNV und des Radverkehrs, sowie eine stadtverträgliche Verkehrsführung (den kompletten Plan gibt es hier: http://www.braunschweig.de/leben/umwelt_naturschutz/luft/2007_05_LuRP_BS.pdf). „Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um das Pförtnern auf dem Bohlweg erscheint es nun sinnvoll, die Vielzahl der Maßnahmen einer Wirksamkeitsprüfung zu unterziehen“, erklärt Palm. Möglich sei zudem auch, den Plan bei Bedarf weiter fortzuschreiben. „Vorrangig ist eine gute Luftqualität, auch an zentralen Plätzen der Stadt wie dem Bohlweg. Durch den Plan wurde hier bereits einiges erreicht, wie beispielsweise die Einhaltung des NO2-Grenzwertes von 40 μg/m³. Jetzt gilt es jedoch, den Plan insgesamt zukunftsweisend auszurichten“, so Palm.
Hintergrund der Einführung des „Luftreinhalte- und Aktionsplans“ im Jahr 2007 ist die EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie (EG-RL 96/62), die Luftqualitätsziele in allen EU-Mitgliedsstaaten festlegt. Durch die Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wurde sie auch für deutsches Recht bindend.