Flächennutzungsplan „BraWo-Park" für nichtig erklärt

Die BIBS-Fraktion kritisiert nachdrücklich das Verfahren zur Realisierung des so genannten „BraWo-Parkes" am Hauptbahnhof: nachdem der Rat am 27.08.2013 die 103. Änderung des Flächennutzungsplans „Berliner Platz Nordost" beschlossen hatte, erklärte die nach dem Baugesetzbuch (BauGB) für die Genehmigung zuständige Regierungsvertretung diese Änderung des Planes für nicht genehmigungsfähig, da die Lärmproblematik im Verfahren nicht ausreichend behandelt wurde. Nun soll der Rat am 12.11. erneut über einen nachgebesserten Plan abstimmen.

"Hier wird die Bauleitplanung gänzlich ad absurdum geführt", erklärt BIBS-Ratsherr Wolfgang Büchs „heute erfolgt bereits die Grundsteinlegung, während das gesamte Projekt noch nicht einmal im Rat beschlossen wurde."

Hinzu kommt, dass der Flächennutzungsplan, der nun erneut vom Rat beschlossen werden soll, nur die Vorstufe zum eigentlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan darstellt. Dieser soll im Rat am selben Tage von der Politik abgesegnet werden.
„Dies ist zwar rechtlich durchaus möglich, aber nur unter bestimmten Ausnahmen. Dieses Mittel wird hier zu sehr ausgereizt, nur um die zig-Millionen-Investition nicht zu gefährden. Im gesamten Planungsprozess war die Politik nur zum Abnicken da: Zu den Gremienbeschlüsse lagen nicht alle Gutachten vor. Fakten wurden geschaffen, bevor die Beschlüsse dafür gefällt worden. Sinnvolle Anregungen von Beteiligten Bürgern konnten nicht in die Planung einfließen, weil diese schon abgeschlossen war und Plan-„Änderungen" danach angeblich zu teuer gewesen seien, Dies alles führt dazu, dass ein grundsätzlich positiv besetztes Projekt in Misskredit gerät und einen faden Beigeschmack hat", so Wolfgang Büchs.

Zuvor hatte bereits der ZGB auf ein eigentlich zwingend durchzuführendes Raumordnungsverfahren (ROV) verzichtet, obwohl beim Verkauf des Grundstückes im Jahr 2010 mitgeteilt wurde, es sei gesetzlich vorgeschrieben.

„Es stellt sich die Frage, inwieweit der Verwaltung hier eine Gefälligkeit durch den ZGB erwiesen wurde", so BIBS-Ratsherr Peter Rosenbaum, der in der letzten Woche Akteneinsicht in die Vorgänge genommen hat. „Die Akten scheinen nicht vollständig zu sein: der scheidende Finanzdezernent, der zumindest als Verantwortlicher des Grünflächenamts auch mit den Planungen für den BraWo-Park betraut war, taucht in den Akten nicht auf."

Zudem besteht durch die Planung des BraWo-Parks eine eindeutige Benachteiligung des nahe gelegenen Ring-Centers: „Während dem BraWo-Park extra eine Erweiterung des Zentrenkonzepts zur Ansiedelung großflächigen Einzelhandels genehmigt wurde, hat das ausbauwillige Ring-Center zeitgleich mit dem Verweis auf die Einhaltung des Zentrenkonzeptes eine Veränderungssperre auferlegt bekommen. Das ist nicht hinnehmbar und die Verwaltung muss sich den Vorwurf gefallen lassen, hier mit zweierlei Maß geplant zu haben, was auch gerichtlich angreifbar ist.", so der BIBS-Ratsherr abschließend.

Siehe auch: BraWo-Park: Tricksereien mit unterschiedlichen Protokollen?

 


Kommentare   

 
0 #1 DFH 2013-11-01 15:18
Die Überschrift ist schlicht absurd. Ein Flächennutzungs plan „BraWo-Park" existiert nicht. Es wird in der Überschrift also etwas, was es gar nicht gibt, als nichtig bezeichnet.

Es gibt allerdings einen Flächennutzungs plan für die Stadt Braunschweig, der meines Wissens aber nicht nichtig ist.

Was also ist hier genau los? Aus dem Artikel werde ich nämlich auch nicht schlau. Bitte zuerst besser recherchieren und dann auch gut formulieren, damit man auch versteht, was denn nun eigentlich verkehrt läuft