Gerichtsverfahren Abwassergebühren Teil III: Die kostendeckende Finanzierung der Stadtentwässerung in Braunschweig durch Beiträge von 1888 bis 1961, durch Gebühren seit 1962.

Anlässlich des Gerichtsverfahrens über Abwassergebühren am 24.09.2013 - Teil III: Die kostendeckende Finanzierung der Stadtentwässerung in Braunschweig durch Beiträge von 1888 bis 1961, durch Gebühren seit 1962.

(Teil I: Abwassergebühren: Berufungsverfahren des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg findet am 24. September in Braunschweig statt)

(Teil II: Einrichtung und Ausbau der Braunschweiger Stadtentwässerung im ausgehenden 19. Jahrhundert.

Als gesamtstädtische Aufgabe war die Entwässerung als Vorsorgeeinrichtung zunächst dem öffentlichen Gesundheitswesen zugeordnet und auch der allgemeine Haushalt war an den Kosten für Bau, Unterhalt und Betrieb des Abwassersystems beteiligt. Mit dem am 1. April 1888 in Kraft tretenden Stadtentwässerungsstatut wurde verfügt, dass eine vom allgemeinen Haushalt getrennte Kanalbaukasse dafür eingerichtet wurde, die - kostendeckend - sowohl für den Bau als auch für Unterhalt und Betrieb des Entwässerungssystems aufkam und zu 2/3 von den angeschlossenen Hauseigentümern, zu 1/3 vom allgemeinen Haushalt der Stadt gespeist wurde. Weiter