Braunschweig: Neuer Mindestlohn bringt 1,2 Millionen Euro Extra-Kaufkraft pro Jahr

Neues Preisschild für den Lohn: Keiner darf weniger als 9,19 Euro pro Stunde verdienen. Das ist jetzt der gesetzliche Mindestlohn. Beschäftigte haben damit mehr Geld in der Tasche und können sich mehr leisten. Trotzdem ist „noch reichlich Luft nach oben“, meint die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Foto: NGG

Regionale Analyse: 4.490 Menschen in der Stadt profitieren

Der Mindestlohn steigt ab Januar um 35 Cent auf jetzt 9,19 Euro pro Stunde – und mit ihm der Verdienst von 4.490 Menschen in Braunschweig. So viele Beschäftigte arbeiten hier derzeit zum gesetzlichen Lohn-Minimum. Auch die Wirtschaft in der Stadt profitiert: Die Kaufkraft wächst durch das Mindestlohn-Plus in diesem Jahr um rund 1,2 Millionen Euro. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit und beruft sich auf eine aktuelle Analyse des Pestel-Instituts aus Hannover, das die Auswirkungen der Mindestlohn-Entwicklung regional untersucht hat.

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SoVD sammelt auch 2019 wieder Schulranzen für Braunschweiger Familien

Schulranzen: pixabay

Es gibt in Braunschweig viele Familien, denen es finanziell nicht gut geht. Da stellt oft schon die Anschaffung eines Schulranzens ein großes Problem dar. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig bittet deshalb die Bevölkerung auch 2019 wieder um Spenden von nicht mehr benötigen Schulranzen. Diese können ab sofort im SoVD-Beratungszentrum im Bäckerklint 8 (nähe Radeklint) in Braunschweig abgegeben werden. Der Starttermin für die Ausgabe der Ranzen ist dann Samstag, der 2. März 2019. An diesem Samstag können sich die Familien mit ihren Kindern von 9-12 Uhr einen Ranzen aussuchen und mitnehmen. Weiter mit der Ranzenausgabe geht es dann ab dem 5. März 2019 immer dienstags bis freitags zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten – alles im Bäckerklint 8. Öffnungszeiten des SoVD-Beratungszentrums: Montag bis Donnerstag von 9.00-16.00 Uhr, Freitag von 9.00-12.00 Uhr. Telefon:0531-480 760, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Mit mehr als 5.000 Mitgliedern in Braunschweig ist der SoVD-Kreisverband Braunschweig e.V. der große Sozialverband der Stadt. Er ist gemeinnützig, überparteilich und konfessionell unabhängig. In dem Beratungszentrum am Bäckerklint 8 steht er seinen Mitgliedern bei Themen wie Rente, Pflege, Hartz IV, Behinderung, Gesundheit sowie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kompetent zur Seite und vertritt sie gegenüber den Behörden und vor den Sozialgerichten.

Fahrverbote, Stickoxide, Grenzwerte - ist das alles Unsinn?

Fahrverbote in vielen Städten, Kritik an Abgas-Grenzwerten. Die Debatte über Dieselautos und die Luftqualität ist auch hoch emotional, und deshalb geht häufig einiges durcheinander.

Spätestens seit Gerichte reihenweise Fahrverbote in deutschen Städten verhängt haben, tobt eine heftige Debatte über Sinn und Unsinn dieser Verbote. Schadstoff-Grenzwerte stehen im Focus. 40 Mikrogramm Stickoxid im Jahresmittel, das ist der Grenzwert, der die Diesel-Debatte prägt. Grundlage ist eine EU-Richtlinie, die sich wiederum auf Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO stützt. Doch die Grenzwerte der WHO scheinen nicht gerade belastbar erhoben worden zu sein.

Sind Behauptungen, die Diesel-Autos seien gesundheitsschädlich, haltlos und die Grenzwerte unsinnig? Schnell taucht die Aussage auf: "Es stirbt kein Mensch wegen des Stickoxids an den Hauptstraßen." Ein Satz, den Prof. Dr. Dieter Köhler ständig wiederholt und mit dem er auch ständig zitiert wird. Der Lungen-Facharzt war bis 2007 Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und ein ausgewiesener Fachmann auf seinem Gebiet. Und er ist so etwas wie der Vorzeigewissenschaftler für all diejenigen, die sich über Diesel-Fahrverbote und zu strenge Stickoxid-Grenzwerte empören. Denn schon die Kerzen des Adventskranzes im Wohnraum führten zu höheren Konzentrationen als die im Straßenverkehr erlaubten 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, sagt Köhler. Sehen sie hier ein Interview mit Dr. Köhler.

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STERBEHILFE: Antwort auf die Veröffentlichungen von Helmut Kramer

Zu: STERBEHILFE, Folge 1, von Helmut Kramer und Uwe Meier, 25.12.2018

Zum Problem der Sterbehilfe

Das Problem: Eine durch einen Unfall querschnittsgelähmte, bewegungsunfähige Frau möchte ihr Leben mit Hilfe des überdosierten Schlafmittels in Deutschland beenden. Die Beschaffung dieses im Ausland erhältlichen Mittels wird ihr durch die Bundesregierung verweigert. Die Frau hat sich daraufhin in die Schweiz bringen lassen, hat dort unter Anleitung das Mittel eingenommen und ist gestorben. In ihrem Beitrag vom 25.12.2018 schrieben Helmut Kramer und Uwe Meier, mit diesem Vorgehen in Deutschland sei dieser schwerkranken Frau ohne Aussicht auf Heilung das Recht auf würdevolles Sterben und ihre Autonomie abgesprochen worden. Ist das so?

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CDA Braunschweig: Exzellenz-Initiative Berufliche Bildung auch für die beruflichen Schulen erforderlich!

Die CDA Braunschweig fordert von der Landespolitik, dass umgehend eine Exzellenz-Initiative Berufliche Bildung in Niedersachsen aufgelegt wird und dass diese insbesondere den beruflichen Schulen zu Gute kommen soll.

Thorsten Wendt, Kreisvorsitzender der CDA in Braunschweig, erläutert: „Niedersachsen braucht exzellente berufliche Schulen und neue, wirklich gute Berufsschullehrkräfte, die zukunfts- und nachhaltigkeitsorientiert ausgebildet und weitergebildet werden. Auch ist eine straffe, einheitliche und effiziente Organisation der Beruflichen Bildung durch ein Niedersächsisches Institut Beruflicher Bildung (NIBB) dringend erforderlich!“ Die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Wirtschaft und die Stabilität unserer demokratischen Gesellschaft seien nur durch eine solche verbesserte Fachkräfteausbildung gesichert.

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Das beste Jahr am Arbeitsmarkt

Presseinformation zur Entwicklung am regionalen Arbeitsmarkt sowie ergänzendes Statistikmaterial für den Gesamtbezirk und die einzelnen Städte und Landkreise.

Der Kommentar: Schlägerei in Amberg und rassistischer Terroranschlag von Bottrop

Die zwei Straftaten gestern haben unseren Inneminister „sehr betroffen“ gemacht. Zu Recht! Es gehöre zur „politischen Glaubwürdigkeit, beide Fälle mit Entschiedenheit und Härte zu verfolgen“. Auch die Bundesregierung verurteilte beide Fälle gleichermaßen und betonte, es gebe in Deutschland keinen Platz für Extremismus und Intoleranz, egal von welcher Seite ein solches Verhalten komme. Diese ständigen Sprüche der Bundesregierung nerven zunehmend: Natürlich gibt es Platz- wenn auch ungewollt - für Extremismus und Intoleranz. Man denke nur an die NSU und an das Versagen der Behörden und an die nicht eingehaltenen Versprechungen die NSU-Morde aufzuklären.

"Nun sind betrunkene gewalttätige Männer ein weit verbreitetes Problem, dessen man sich annehmen muss. Man sollte allerdings meinen, dass sie eine andere Qualität haben, als wenn jemand in sein Auto steigt und damit gezielt Menschen töten will, die er in seinem hasserfüllten Weltbild als „Fremde“ kategorisiert. Diese sehr unterschiedlichen Fälle in einem Atemzug zu bewerten, ist somit nicht nur eine überzogene Reaktion auf die Vorfälle in Amberg – es verharmlost zugleich die rassistische Tat in Bottrop.", schreibt Dinah Riese in einem Kommentar.

 

Wie soziale Ungleichheit nachhaltige Entwicklung verhindert

Die Revolte der Gelbwesten zeigt: Verteilungsgerechtigkeit ist eine zentrale Voraussetzung für die Durchsetzbarkeit von Umweltschutzmaßnahmen. Der entfesselte Kapitalismus mit seiner grotesken Ungleichheit muss hier scheitern. Weiterlesen

Udo di Fabios "Kultur der Freiheit" Folge 2

FOLGE 1: mit der Einleitung von Uwe Meier: STERBEHILFE - was Bundesminister Jens Spahn und sein bestellter Gutachter Udo de Fabio aus dem Problem machen.

Ausgangspunkt des nachfolgenden Aufsatzes des Wolfenbütteler ehemaligen Richters am OLG Dr. Helmut Kramer, ist der inzwischen bundesweit bekannte Fall der Braunschweiger Tierpflegerin Bettina Koch. Sie ist nur eine der vielen von einem ähnlich schweren Schicksal betroffene Patienten.

FOLGE 2: Di Fabios „Kultur der Freiheit“. Zur Geschichtsideologie und zum Hitlerbild eines Rechtskonservativen von Helmut Kramer

STERBEHILFE - was Bundesminister Jens Spahn und sein bestellter Gutachter Udo de Fabio aus dem Problem machen. Folge 1

FOLGE 1: Wenn Politiker sich einen Sachverständigen selbst aussuchen – Udo Di Fabio und das Problem der Sterbehilfe von Helmut Kramer

Dr. Helmut Kramer hält am 8.12.2017 einen Vortrag vor der Juristischen Fakultät der Leibniz-Universität Hannover Foto Uwe Meier

Ausgangspunkt des nachfolgenden Aufsatzes des Wolfenbütteler ehemaligen Richters am OLG Dr. Helmut Kramer, ist der inzwischen bundesweit bekannte Fall der Braunschweiger Tierpflegerin Bettina Koch. Sie ist nur eine der vielen von einem ähnlich schweren Schicksal betroffene Patienten.

Als Folge eines Unfalls war Bettina Koch querschnittgelähmt und bis zum Hals bewegungs- und sprachunfähig. Das Schlimmste, was einem Menschen passieren kann: Bei vollem Bewusstsein wie ein lebender Leichnam zu liegen, bewegungsunfähig, ohne sich rühren oder sprechen, nicht einmal jammern und sich ausweinen zu können. Wer würde sich da nicht eine schmerzlose Medizin wünschen, um aus dem Leben zu scheiden?

Um ihren Entschluss umzusetzen, hat Bettina Koch bei dem hier zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit Hilfe ihres Ehemannes die Erlaubnis beantragt, fünfzehn Gramm des Präparats Natrium-Pentobarbital zu erwerben. Die Bundesbehörde verweigerte die Genehmigung. Als die Behörde auch ihren Widerspruch ablehnte, ließ die Todkranke, die eigentlich kaum noch transportfähig war, sich unter unsäglichen Schmerzen und Schwierigkeiten in die Schweiz bringen, wo sie sich mithilfe der Sterbehilfeorganisation Dignitas das Leben nahm.

Vorher ließ sie sich von ihrem Ehemann versprechen, ihren Fall weiter zu betreiben, im Interesse auch anderer Leidensgefährten. So hat der Grundsatzfall in einer 12-jährigen Prozessdauer, mit vielem Hin und Her die Gerichte beschäftigt, bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und zum Bundesverwaltungsgericht. Beide Gerichte bejahten das Recht von unheilbar schwerkranken Menschen in „extremen Notlagen“ die todbringende Arznei zu erhalten.

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