Kein Kind darf vom Mittagessen ausgeschlossen werden

"Pressemitteilung"

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/0/0c/BIBS-Logo.svg/220px-BIBS-Logo.svg.pngSchülerinnen und Schüler Braunschweiger Ganztagsschulen werden an einigen Schulen teilweise vom gemeinsamen Mittagessen ausgeschlossen. Diese Praxis will die BIBS-Fraktion beenden und hat beantragt, dass allen Kindern unter allen Umständen eine Mittagsmahlzeit angeboten wird.

Der Hintergrund: Für den Fall, dass Eltern die Kosten für das Schulessen ihrer Kinder nicht bezahlt haben, müssen deren Kinder bei den Mahlzeiten zum Teil dabeisitzen, ohne dass sie etwas zu essen bekommen. Das ist doppelt inakzeptabel.

„Nicht nur ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Kinder während der Schulzeit in Ganztagsschulen auch etwas zu essen bekommen müssen. Zusätzlich erfolgt eine inakzeptable Stigmatisierung der ausgeschlossenen Kinder, wenn Ihr Essen aufgrund häuslicher Lebenslagen von Ihren Eltern nicht bezahlt wird oder nicht bezahlt werden kann. Das ist unter allen Umständen zu vermeiden.“, erklärt BIBS-Ratsfrau Astrid Buchholz.

„Viele Schulen in Braunschweig schließen Kinder vom Mittagessen aus, aber nicht alle: Einige Schulen nehmen für ihre Schüler als letzte Möglichkeit den Braunschweiger Fonds für Kinder und Jugendliche in Anspruch, der das Defizit ausgleicht. Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass dies für alle Schulen verbindlich gilt. Das Sozialreferat der Stadt entscheidet darüber.“

Von säumigen Eltern, die ohne Not das Essensgeld für Ihre Kinder nicht bezahlen, muss ggf. die Stadt fehlende Beiträge einholen. „Unter keinen Umständen dürfen solche Versäumnisse auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden.“

Das „Konzept für die Mittagessenversorgung in Ganztagsschulen“ ermöglicht es bisher einzelnen Schulen, „die betroffenen Schülerinnen und Schüler bei dauerhaft ausbleibender Zahlung in Einzelfällen aufgrund einer Entscheidung der Schulleitung vom Mittagessen“ abzumelden.

Der BIBS-Antrag wird im Schulausschuss am 23.05. und im Finanzausschuss am 09.06. vorberaten. Der Rat am 20.06. soll entscheiden.