Verbraucherzentrale mahnt Energieversorger erfolgreich ab
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- Veröffentlicht: Sonntag, 19. Juli 2015 15:50
- Geschrieben von Mona M. Semmler Beratungsstelle Braunschweig
Verbraucherzentrale mahnt Energieversorger erfolgreich ab - Vattenfall senkt Gebühr für Überweisungen
Braunschweig, 17.07.2015 - Ohne Lastschriftmandat konnte es für Kunden des Energieversorgers Vattenfall bislang teuer werden: Das Unternehmen sah in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, dass Verbraucher, die ihre Rechnung mit einem anderen Zahlungsmittel (Überweisung) begleichen, einen Betrag von sechs Euro je Rechnung zahlen müssen. Der Marktwächter Energie hat die entsprechende Klausel nun erfolgreich abgemahnt. Vattenfall kündigte daraufhin an, das Entgelt künftig auf zwei Euro zu senken.
Das Problem an der Gebühr von sechs Euro: Je nach Dauer des Abrechnungszeitraums konnte der Betrag in einem Jahr gleich mehrfach anfallen. Denn wie oft der Stromverbrauch abgerechnet wird, ist von Kunde zu
Kunde unterschiedlich. Neben der jährlichen Rechnung sind durchaus auch kürzere Abstände möglich, beispielsweise eine monatliche Zahlung. Im ungünstigsten Fall konnten auf Kunden von Vattenfall, die per Überweisung zahlen wollten, also Gebühren von 72 Euro im Jahr zukommen. Wurde eine Einzugsermächtigung erteilt, entstanden dagegen keine weiteren Kosten.
„Dass Kunden ihre Stromrechnungen nur dann kostenfrei zahlen können, wenn sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, ist durchaus verbreitet und rechtlich grundsätzlich auch zulässig“, erklärt Dr. Kai Köhn, Energierechtsexperte im Projekt Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Gesetzlich vorgeschrieben sei lediglich, dass dem Kunden im Vertrag mindestens zwei Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden müssen, darunter eine kostenfreie. Die weiteren Zahlungsarten könnten dagegen mit
einem Entgelt verbunden werden, wenn diese für den Anbieter mit einem größeren Aufwand verbunden sind.
„Und genau bei diesem zusätzlichen Aufwand liegt der entscheidende Punkt“, so Köhn. „Das Entgelt für ein Zahlungsmittel darf nämlich immer nur so hoch sein wie die Kosten, die dem Unternehmen durch dessen Nutzung entstehen.“ Anders ausgedrückt: Ein Versorger darf nur das in Rechnung stellen, was auch tatsächlich an zusätzlichen Kosten angefallen ist.
Sechs Euro pro Überweisung hielt die Verbraucherzentrale jedoch für deutlich zu hoch angesetzt. Vattenfall ist anderer Auffassung, hat sich aber dennoch per Unterlassungserklärung verpflichtet, die entsprechende Klausel in seinen AGB zukünftig nicht mehr zu verwenden. In einem Brief an die Verbraucherzentrale stellte das Unternehmen zudem in Aussicht, dass die Gebühren ab dem 1. August nur noch zwei Euro pro Überweisung betragen werden.
Der Markwächter Energie ist ein Projekt der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Es wird gefördert vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Mehr Informationen unter www.marktwaechter-energie.de.