Krankheit: 2,5 Jahre bis zum finanziellen Exitus

SoVD-Braunschweig zum „Tag der Arbeit“ am 1. Mai 2019

Braunschweig. Zum „Tag der Arbeit“ am 1. Mai 2019 macht der SoVD-Braunschweig auf das hohe Armut-risiko auch für Berufstätige durch gesundheitliche Störungen aufmerksam. „Entwickelt sich eine Erkrankung oder ein Leiden nach einem Unfall chronisch und man bleibt über einen langen Zeitraum arbeitsunfähig, fällt man spätestens nach 2,5 Jahren in die Armutsfalle.“, weiß Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD von vielen Beratungsfällen des Sozialverbandes zu berichten. Und tatsächlich: Bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit erhält man ca. 1,5 Jahre Krankengeld. Danach hat man meistens noch Anspruch auf Arbeits-losengeld 1 nach der Nahtlosigkeitsregelung. Das gibt es dann in der Regel noch für längstens ein Jahr – quasi als Überbrückungsgeld zur Rente wegen Erwerbs-minderung.

„Das hat zum Teil dramatische und existenzgefährdende Folgen für die Betrof-fenen und Ihre Familien.“, berichtet Bursie, der dringend – auch wenn der SoVD hier keine eigenen Interessen hat – zum Abschluss einer privaten Berufsunfähig-keitsversicherung rät. Denn die Renten wegen Erwerbsminderung werden nur in sehr harten Fällen überhaupt anerkannt und decken noch nicht mal das Existenzminimum ab. Auch die Leistungsverbesserungen des Rentenpaketes der Bundesregierung bei der Erwerbsminderungsrente, bei dem die Bestandrentner sogar leer ausgegangen sind, reichen laut dem Verband nicht.

Allein 2017 gab es bundesweit mehr als 2 Mio. Krankengeldfälle. Mehr als 5% der Versicherten hatten Krankengeld bezogen. Die Rentenversicherung listet den Bezug der Erwerbsminderungsrenten nach Ost und West auf. In den alten Bundesländern gab es 1.414.335 Männer und Frauen mit einem durchschnitt-lichen Zahlbetrag von 766 Euro. In den neuen Bundesländern 410.578 Männer und Frauen mit einem durchschnittlichen Zahlbetrag von 794 Euro. Also beziehen insgesamt mehr als 1,8 Mio. Personen Erwerbsminderungsrente. Darunter gibt es den Personenkreis der wegen einer Erwerbsminderung nicht arbeiten kann, aber keine Rentenansprüche hat oder seine EM-Rente „aufstocken“ muss und somit in den Bereich der Grundsicherung/Sozialhilfe fällt. Das sind rund 515.000 Personen bundesweit. Alleine knapp 2.000 Personen in Braunschweig, rund 12.000 Personen in der Region.