Der Fall Dr. Gert Hoffmann / Hartmut El Kurdi - kein Einzelfall

In Vertretung des Oberbügermeisters hat Kulturdezernent Laczny am gestrigen 13. April für den Kulturausschuss schriftlich verkündet, dass allen städtischen Institutionen die Weisung erteilt werde bzw. erteilt worden sei, sich an Veranstaltungen mit dem Braunschweiger Schriftsteller Hartmut El Kurdi nicht zu beteiligen.

Die Begründung des diskriminierenden Dekrets: El Kurdi habe sich mehrfach "diskreditierend, verletzend und unflätig über den Oberbügermeister geäußert."... Da städtische Mitarbeiter bei entsprechenden Veranstaltungen stets "in Vertretung" des Oberbürgermeisters aufträten, sei es ihnen - wie diesem selbst - "natülich nicht zuzumuten, an Veranstaltungen teilzunehmen, die ihn 'unter der Gütellinie' attackieren oder ihn unflätig oder schäbig kritisieren."

Nun macht aber Werner Thieme in seinem Kommentar zur niedersächsischen Gemeindeordnung darauf aufmerksam, dass die repräsentative Vertretungsbefugnis des Oberbürgermeisters und der Vertretungen, die ihn dann weiter vertreten, keinen persönlichen Charakter hat, sondern sich auf den Oberbürgermeister als "Organ der Gemeinde" (W. Thieme) bezieht. Ebenso verweisen Blum und Thiele in ihren Kommentaren zur NGO darauf, dass die Vertretungsrechte und -pflichten nicht den Bügermeister als "Person" (P. Blum) oder als "Amtsinhaber" (R. Thiele) betreffen, sondern "als Organ" (Blum und Thiele).

Solche Organe haben keinen individuellen sondern institutionellen Charakter, wie schon Theoder Eschenburg (in: Staat und Gesellschaft in Deutschland) das plastisch beschrieb: "Menschen, Tiere und Pflanzen haben Organe (griech. organon = Werkzeug), die Werkzeuge des Lebens und der Lebensverrichtung sind. Man nennt daher auch die Werkzeuge der juristischen Person je nachdem Staats-, Gemeinde-, Kirchen- oder Vereinsorgane".

Das "oberste Organ der Kommune" ist der Rat (Korte/Rebe, in: Verfassung und Verwaltung des Landes Niedersachsen), daneben gibt es als "Zwischenorgan" den Verwaltungsausschuss und weiter als drittes Organ der Kommune den Hauptverwaltungsbeamten, der die im Rat und im Verwaltungsausschuss gefassten Beschlüsse auszuführen hat (Korte/Rebe).

"In Vertretung" des Oberbügermeisters präsentierte Kulturdezernent Laczny Informationsmaterial, das den Vorworf gegen El Kurdi belegen sollte. Textstellen, die besonders "diskreditierend, verletzend und unflätig ... 'unter der Gütellinie' ... oder schäbig" kritisierend erscheinen, sind darin speziell hervorgehoben. Um nicht das Copyright zu verletzen, werden wir die Texte selbst hier nicht wiedergeben - (Links auf sie funktionieren nicht mehr) - sondern uns nur mit den von der Verwaltung besonders hervorgehobenen Stellen beschäftigen. Bevor wir diese komplett auflisten, ein Einzelbeispiel:

In einer Subway-Kolumne vom September 2006 erwähnte El Kurdi Hoffmanns "NPD-Vergangenheit", ebenso dass er "ein früherer NPD-Funktionär" sei. Beides ist als Beispiel fü "Unflätigkeit, Schäbigkeit, usw." besonders hervorgehoben, vielleicht auch fü "unterhalb der Gütellinie" (wobei da zu fragen wäre, ob bei Dr. Gert Hoffmann die Gütellinie oberhalb des Scheitels liegt - aber lassen wir Fragen der persönlichen Anatomie Dr. Hoffmanns hier beiseite)

Wie oben angeführt: bei der Repräsentation der Kommune geht es um den Oberbürgermeister als Organ der Gemeinde. Selbstverständlich trifft die von El Kurdi erwähnte Vergangenheit aber nicht den Oberbürgermeister als Organ der Kommune. Es trifft ausschließlich die Person Dr. Gert Hoffmanns, es betrifft den Amtsinhaber und nicht das Amt. Er ganz persönlich, Dr. Gert Hoffmann, hat eine NPD-Vergangenheit, er ist ganz persönlich ein früherer NPD-Funktionär. Das Organ des Oberbügermeisters der Stadt Braunschweig hat sich in solchen Kreisen nie bewegt, es ist von einem solchen Makel selbstverständlich gänzlich frei – wenn es denn ein Makel ist: Hoffmann schien vor wenigen Monaten noch anderer Meinung, als er mit seiner NPD-Vergangenheit fröhlich in seinem Internetauftritt kokettierte.

Wenn nun aber schon ein Hinweis auf die Vergangenheit der Person Dr. Gert Hoffmanns das Amt des Oberbügermeisters unflätig schwer verletzt und unter der Gürtellinie diskreditiert - so nun die offizielle Ansicht der Verwaltung - dann ist diese Verletzung und Diskreditierung des Amtes selbstverständlich der Person Dr. Gert Hoffmanns selbst zuzuschreiben. Er selbst beschmutzt und befleckt mit seiner Vergangenheit das Amt "Oberbügermeister der Stadt Braunschweig", nicht Hartmut El Kurdi, wenn er seinen verbalen Zeigefinger auf den persönlichen Unflat im Amtsgewand eines Oberbügermeisters richtet. Hoffmann schätzt sich und seine Vergangenheit selbst jetzt offensichtlich so ein, womöglich zu Recht.

Hier nun die komplette Liste der inkriminierten, weil angeblich das Amt des Oberbügermeisters inkriminierenden Textpassagen:

- "seine früheren Freunde die kommen ja erst im Juli nach Braunschweig" - (in diesem Juli fand dann der NPD-Aufmarsch in Braunschweig statt)

- "Schwachsinnsaktionen"

- seine ehemaligen "NPD-Parteigenossen",

- "Neigungshygieniker"

- auch wenn's "den Verdrängern und Beschönigern in der CDU zu den Ohren rauskommt: NPD, NPD, NPD!"

- "er ist ein Überzeugungstäter. Ob Herr Hoffmann inzwischen tatsächlich zum Demokraten mutiert ist oder nicht, ist eigentlich unerheblich"

- "offen zur Schau getragene Herrenreiter-Mentalität; Während die Verdienenden Einkaufen gehen, müssen ihnen die Habenichtse den Fußweg von Unrat freiräumen, Demütigung inklusive, Weigerung verboten."

- "Arbeitslose auf Bettler hetzen,"

- "Das ist eine moralische Verluderung die selbst aus rechtskonservativer Richtung überrascht."

- "Aber das kann ein offensichtlich komplett angstbesetzter und deswegen kritikallergischer Charakter"

- "Aber zur Zeit setzt man lieber den politischen Stahlhelm auf und geht zur Not auch mit dem Schlagstock gegen die Büger vor." (geschrieben nach der NPD Demonstration)

- "NPD-Vergangenheit"

- "früherer NPD-Funktionär"

- "der Hoffmann Filz"

Was soll man zu dieser Liste nun sagen? Vielleicht in polemischem Ton gehalten, ist einiges wohl richtig, anderes stimmt, wieder anderes ist einfach die Wahrheit - wie auch immer, es trifft jedenfalls alles die Person Dr. Gert Hoffmanns, nicht das Amt, das er bekleidet.

Hoffmann missbraucht sein Amt und seine Amtsgewalt, wenn er seine Dienstuntergebenen nun als Schutz- und Rachetrupp fü seine persönlich verletzten Eitelkeiten einsetzt, wenn er von Amts wegen zur Diskriminierung von Braunschweiger Bürgern aufruft, von denen er meint, dass sie ihn persönlich verletzt haben.

 

Dieser Amtsmissbrauch ist kein Einzelfall. Für Dr. Gert Hoffmann ist er offenbar Methode. Einer ehemaligen Bürgermeisterin der Stadt Braunschweig erging es ähnlich. Das Fernsehen hatte sie zum Gespräch über den Umgang mit Tauben geladen. Das Problem war, wie man eine Stadt einerseits von Tauben und ihren Ausscheidungen möglichst entlasten kann, die Tiere aber andererseits doch als Lebewesen im Sinne des Grundgesetzes (Art. 20a) ebenso respektiert wie die Menschen, denen Tauben am Herzen liegen. Lösungen zu finden fü dieses Problem war Anliegen der Bügerin.

Sie wurde dann aber unter peinlichen Entschuldigungen wieder ausgeladen – so etwas sei dem Sender noch nicht vorgekommen – ausgeladen mit der Begründung, dass die Stadt Braunschweig mit keinem Vertreter an dem Gespräch teilnehmen würde, wenn auch sie daran teilnehmen wüde.

Was hatte sich die Bügerin zu Schulden kommen lassen? Sie hatte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Dr. Gert Hoffmann eingeleitet. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich nie gegen das Amt, das Organ des Oberbügermeisters, sie richtet sich immer gegen die Person, die dieses Amt nicht ordentlich ausfüllt. Die Bügerin hatte einfach ein demokratisches Grundrecht wahrgenommen und damit offenbar Dr. Gert Hoffmann persönlich tief und nachhaltig gekränkt.

Wie jetzt gegen El Kurdi, ordnete er von Amts wegen ihre Diskriminierung an (damals nicht über das Kulturdezernat sondern über das Presseamt). Wie im Fall El Kurdi missbraucht Dr. Gert Hoffmann auch hier seine Amtsgewalt zur Diskriminierung einer Braunschweiger Bügerin aus persönlichen Gründen verletzter Eitelkeit.