Landesregierung behindert Volksbegehren

Am 14.9.2010 hat die Niedersächsische Landesregierung auf unseren Antrag vom 28.5.2010 über die Zulässigkeit des Volksbegehrens für gute Schulen entschieden. Sie hat zwar grundsätzlich die Zulässigkeit bestätigt, aber eine „Maßgabe“ beschlossen, die den § 3 des von den Initiatoren vorgelegten Gesetzentwurfs betrifft. Dieser Paragraf befasst sich mit den Vollen Halbtagsschulen. Siehe dazu die Presseerklärung.