Braunschweig wählt - Briefwahlzentrale öffnet vom 15. August bis 9. September
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- Veröffentlicht: Samstag, 13. August 2016 06:00
- Geschrieben von Stadt Braunschweig, Wahlamt
"Nachrichten des Wahlamtes"
In schnellen Schritten bewegen wir uns auf den Wahltag zu. Die Wahlbenachrichtigungen werden in diesen Tagen in die Briefkästen geworfen. Und wer am 11. September nicht ins Wahllokal gehen kann, weil Urlaub oder andere Gründe es nicht zulassen, der profitiert von der Öffnung der Briefwahlzentrale ab 15. August. Sie haben ab sofort die Wahl.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wahlamt Braunschweig
Unsere Themen heute
- Briefwahl heißt nicht immer Postversand
- Bin ich wahlberechtigt?
- Wahlinformationen in "Leichter Sprache"
- Haben Sie's gewusst? Ein kleines Quiz zur Wahl.
- Zahlen zur Altersstruktur der Wahlberechtigten
Briefwahl heißt nicht immer Postversand
Mit jeder Wahlbenachrichtigung erhalten Sie auch einen Antrag auf Briefwahlunterlagen. Der Antrag kann genutzt werden, wenn Sie am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen können, zum Beispiel, weil Sie im Urlaub sind. Dann also vorher ausfüllen und frankiert in einem Umschlag an das Wahlamt zurücksenden.
Wer den Weg über den Postversand als zu langwierig oder unsicher empfindet, hat ab dem 15. August auch die Möglichkeit, die Unterlagen persönlich im Wahlamt zu beantragen. Dann erhalten Sie auch die vollständigen Briefwahlunterlagen, können aber gleich vor Ort in einer unserer Wahlkabinen wählen. Und Ihr roter Wahlbrief lagert in sicherer Verwahrung bis zur Auszählung am 11. September im Wahlamt.
Die Briefwahlzentrale in der Reichsstraße 3 ist ab 15. August zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag von 9 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 9 bis 16.30 Uhr und am Samstag von 9 bis 12 Uhr.
Briefwahl ist bis zum Freitag vor der Wahl, also bis zum 9. September möglich. An diesem letzten Tag schließt die Briefwahlausgabe bereits um 13 Uhr. Neben Postantrag und Briefwahlzentrale haben Wahlberechtigte auch wieder die Möglichkeit, ihre Briefwahlunterlagen über das Internetunter www.braunschweig.de/briefwahl beantragen.
Bin ich wahlberechtigt?
Die Wahlbenachrichtigungen sollten in den meisten Fällen zugestellt sein. Der Brief, der deutlich mit dem Zusatz "Amtliche Wahlunterlagen" gekennzeichnet ist, enthält eine Wahlbenachrichtigung, die bis auf wenige Ausnahmen für die Rats- und die Stadtbezirksratswahl gilt. Knapp 1.000 Braunschweiger sind jedoch allein für den Rat wahlberechtigt, weil sie nach dem Stichtag 11. Juni innerhalb Braunschweigs in einen anderen Stadtbezirk umgezogen sind.
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen wird endgültig bis zum 20. August abgeschlossen sein. Wer bis zu diesem Tag keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend beim Wahlamt melden, um sicherzustellen, dass er auch im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wer dies versäumt, läuft Gefahr, am 11. September nicht wählen zu können.
Für Fragen rund um die Kommunalwahl ist die zentrale Wahlauskunft unter der Telefonnummer 0531/470-4114 für alle Braunschweiger erreichbar.
Wahlinformationen in "Leichter Sprache"
Was soll das nun wieder bedeuten? Schriftsprache, und erst recht, wenn Fachbegriffe verwendet werden, ist nicht immer und für alle verständlich. Im Internet können deshalb die Informationen zur Kommunalwahl wie auch die Inhalte der Wahlbenachrichtigung in sogenannter "Leichter Sprache" nachgelesen werden.
Zu finden unter www.braunschweig.de/kommunalwahl/leichte_sprache_info.html
Haben Sie's gewusst? Ein kleines Quiz zur Wahl.
Wie alt muss man sein, um bei der Kommunalwahl wählen zu dürfen? Was bedeutet eigentlich "kumulieren", was "panaschieren" bei der Stimmabgabe? Diese und andere Fragen greift ein kleines Quiz zur Kommunalwahl auf, das auf unseren Internetseiten aufgerufen werden kann. Unter www.braunschweig.de/kommunalwahl können Schüler und Jungwähler ebenso wie erfahrene Wahlbürger ihr Wissen testen.
Zahlen zur Altersstruktur der Wahlberechtigten
Zum gesetzlichen Stichtag 31. Juli wurden die Wählerverzeichnisse erstellt. Zum Stichtag waren 203.730 Braunschweiger, gut 4.000 Wahlberechtigte mehr als vor fünf Jahren, für die Wahl des Rates wahlberechtigt. Die 19 Stadtbezirksräte können zum Stichtag 202.899 Bürgerinnen und Bürger wählen.
Ein erstes Mal werden 10.401 (5,11 %) Braunschweiger an einer Ratswahl teilnehmen. Überhaupt das erste Mal wählen oder abstimmen dürfen 4.167 (2,05 %) Wahlberechtigte.
Unter den 203.730 Wahlberechtigten befinden sich insgesamt 7.968 nichtdeutsche Unionsbürger, die bei Kommunalwahlen anders als bei Europawahlen ohne zusätzliche Anträge wahlberechtigt sind.
Die Verteilung der Wahlberechtigten zur Ratswahl nach Alter und Geschlecht:
absolut und Prozent
11.428 5,6% Männer 16 bis unter 25 Jahre
19.580 9,6% Männer 25 bis unter 35 Jahre
14.693 7,2% Männer 35 bis unter 45 Jahre
26.014 12,8% Männer 45 bis unter 60 Jahre
12.306 6,0% Männer 60 bis unter 70 Jahre
16.105 7,9% Männer 70 Jahre und älter
10.574 5,2% Frauen 16 bis unter 25 Jahre
17.207 8,4% Frauen 25 bis unter 35 Jahre
13.692 6,7% Frauen 35 bis unter 45 Jahre
25.181 12,4% Frauen 45 bis unter 60 Jahre
13.529 6,6% Frauen 60 bis unter 70 Jahre
23.421 11,5% Frauen 70 Jahre und älter
203.730
Die Verteilung der Wahlberechtigten zur Ratswahl nach Alter:
absolut und Prozent
22.002 10,8% insgesamt 16 bis unter 25 Jahre
36.787 18,1% insgesamt 25 bis unter 35 Jahre
28.385 13,9% insgesamt 35 bis unter 45 Jahre
51.195 25,1% insgesamt 45 bis unter 60 Jahre
25.835 12,7% insgesamt 60 bis unter 70 Jahre
39.526 19,4% insgesamt 70 Jahre und älter
203.730