Gericht bestätigt Recht auf Protest in Hör- und Sichtweite

Auch wenn das Bündnis mit seiner Klage unterlegen ist, sieht es sich durch die Begründung des Gerichts in seiner grunsätzlichen Auffassung bestätigt.

"Wir sind zwar mit unserer Eilklage unterlegen, das Gericht hat aber gleichzeitig unsere Auffassung bestätigt, dass wir grundsätzlich ein Recht darauf haben in Hör- und Sichtweite gegen BRAGIDA zu
protestieren", so David Janzen.

In seiner Begründung betont das Gericht, dass die Versammlung des Bündnis gegen Rechts "grundsätzlich ein Recht aus Art. 8 Abs. 1 GG" habe in "Sicht- und Hörweite der Versammlung der Beigeladenen [gemeint ist PEGIDA e.V.] zu demonstrieren ..." Die sei mit der Vefügung der Stadt nicht vollständig gewähleistet, da die Versammlung des Bündnis außerhalb der Sichtweite verlegt wurde. Das Gericht sah allerdings die Verlegung der Kundgebung des Bündnis gegen Rechts in diesem Fall als die beste Lösung an, um die konträren Interessen aller Beteiligten auszugleichen.

*Enttäuschung über Äußerungen der Versammlungsbehörde*

Enttäuscht zeigt sich das Bündnis deshalb auch weniger über das Urteil des Verwaltungsgerichtes, als über die Äußerungen der Stadt Braunschweig in deren Stellungnahmen für das Gericht. So hatte die
Versammlungsbehörde ausgeführt, dass das Bündnis mit der Anmeldung der Kundgebung auf dem Herzogin-Anna-Amalia-Platz keine eigene Positionen vertrete, sondern lediglich die Versammlung von BRAGIDA verhindern wolle.

Das sahen die Richter allerdings anders und betonte in ihrer Begründung: "Die vom Antragsteller angemeldete Gegendemonstration stellt keine bloße Stör- und Blockadeversammlung dar, sondern weist vielmehr ein umfangreiches kulturelles Program auf mit zahlreichen Aktionen, um für
eine kulturelle Vielfalt und gegenseitige Akzeptanz und Respekt einzutreten. Die Versammlung des Antragstellers stellt sich vielmehr der Versammlung der Beigeladenen mit einer Demokratie und Gesellschaft der freien Meinungsäußerung zulässigen Mitteln entgegen ..."

David Janzen dazu: "Wir freuen uns, das das Gericht deutlich gemacht hat, dass es eine ander Auffassung als die Stadt hat, was die grundsätzliche Bewertung unserer Kundgebung angeht. Dass die
Versammlungsbehörde unterstellt, die Kundgebung des Bündnis sei inhatlsleer und diene nur dem Zweck die Versammlung von BRAGIDA zu verhindern, haben viele mit großen Unverständnis und Empörung aufgenommen. Darüber wird in den nächsten Tage sicher auch noch einmal zu sprechen sein."

Für Rückfrage etc. stehen wir gerne zur Verfügung:

David Janzen, Sprecher des Bündnis gegen Rechts
Mobil: 0176 38110969