Jeder Bundesbürger haftet statistisch für 5000 €

Der ESM-Vertrag (Europäischer Stabilitätsmechanismus) wurde am 2.Februar 2012 von den Botschaftern der beteiligten Staaten unterschrieben. Im Vorwort des Vertrages steht „das anfängliche Darlehensvolumen des ESM wird auf 500 Milliarden einschließlich der ausstehenden ESFS-Stabilitätshilfe festgesetzt“. Im Vertrag steht dann aber klar und deutlich: „Das genehmigte Stammkapital beträgt 700 Milliarden EUR.“ (Artikel 8). Dies ist somit ganz und gar nicht neu. Der deutsche Haftungsanteil beträgt hierbei 190 Milliarden.

Die Financial Times Deutschland vom 27. März zitiert einen Sprecher des Finanzministeriums, dass Deutschland für 211 Milliarden vom EFSF (Rettungsschirm Juni 2010 bis 2013) zusätzlich haftet. Also insgesamt würde dann Deutschland für 401 Milliarden haften. Jeder der etwa 80 Millionen Bundesbürger würde damit statistisch für 5000 € haften.

Aber nicht nur die gigantische Höhe des ESM ist ungeheuer riskant, sondern auch die fehlenden Möglichkeiten der Kontrolle, insbesondere der parlamentarischen Kontrolle.

Die externen Prüfer werden vom Gouverneursrat des ESM selber bestimmt. (Artikel 29 und 30)
Der ESM besitzt „die uneingeschränkte Rechts- und Geschäftsfähigkeit ...“. (Artikel 30)
Die Vermögenswerte des ESM genießen „Immunität von gerichtlichen Verfahren jeder Art“. (Artikel 32)
Alle Mitglieder des ESM und für den ESM Beschäftigte unterliegen der Schweigepflicht, auch nach der Beendigung ihrer Tätigkeit. (Artikel 34)
Die Mitglieder des ESM und ihre Bediensteten haben "Immunität von der Gerichtsbarkeit" bezüglich ihrer Tätigkeiten für den ESM. (Artikel 35).

Quelle www.Bundesfinanzministerium.de