CumEx: Freispruch zweiter Klasse

Am gestrigen Tag hat das Bezirksgericht Zürich sein Urteil im Fall Eckart Seith gesprochen. Im Vorfeld hatten wir in einem Appell Solidarität mit Eckart Seith gefordert. Mehr als 18.000 Menschen folgten unserem Aufruf. Das ist ein starkes Signal der Unterstützung gewesen. Hier ein Kommentar von Gerhard Schick, Vorstand Bürgerbewegung Finanzwende, zum Ausgang des Urteils.

Auch DIE LINKE. im Bundestag hat sich mit dem Ausgang des Urteils befasst. In einer Stellungnahme zum Urteil heißt es u.a.:

"Prof. Dr. Seith wurde heute vom Zürcher Bezirksgericht wegen Wirtschaftsspionage freigesprochen. Jedoch wurde er wegen Anstiftung zum Verstoß gegen das Bankengesetz verurteilt. Es bleibt skandalös, dass die Schweizer Justiz es unter Strafe stellt, kriminelle Machenschaften aufzudecken. Das Bankgeheimnis soll die Kunden, nicht die Bank schützen“, kommentiert Fabio De Masi, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, die heutige Urteilsverkündung des Züricher Bezirksgerichts gegenüber dem deutschen Anwalt Prof. Dr. Eckart Seith. De Masi weiter:
„Herr Seith hat Staatsanwaltschaften in 14 Ländern Cum-Ex Ermittlungen ermöglicht. Die Schweiz bewertet allerdings den Schutz des Finanzplatzes Schweiz weiterhin höher als die Strafverfolgung durch Partnerländer in Fällen der Cum-Ex Abzocke. Man möchte fast mit Brecht fragen: Was ist der Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Schweizer Bank? Herr Prof. Dr. Eckart Seith hat keine Verurteilung, sondern das Bundesverdienstkreuz verdient." Quelle: DIE LINKE. im Bundestag