CDA Braunschweig fordert Änderungen an Elektroroller-Verordnung

Thorsten Wendt, Kreisvorsitzender der CDA Braunschweig, erläutert: „Aktuell ist eine Elektroroller-Verordnung  des Bundesverkehrsministeriums  im  parlamentarischen Beratungsprozess. Danach sollen künftig Gehwegflächen mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen  bis  zu  einer  Geschwindigkeit  von  12  km/h  generell  genutzt  werden dürfen. Hinzu  kommt,  dass  sie  auch  noch  als  Abstellfläche  für  diese  Fahrzeuge dienen dürfen sollen.“

Aus Sicht der CDA Braunschweig  geht diese Verordnung in der vorgelegten Form zu weit, da hierdurch Unfälle regelrecht vorprogrammiert sind. Denn in der Realität sei es bereits  jetzt  zu  erleben,  dass  einige  motorisierte  Verkehrsteilnehmer  (die  im Übrigen  nicht  einmal  durch  ein  Nummernkennzeichen  identifiziert  werden  können), die sich die Fußwegfläche mit Nutzern von z.B. Rollatoren teilen sollen, für sich das "Recht des Stärkeren" reklamieren. Zur Pressemitteilung