Verheerendes Signal für zivilgesellschaftliche Orga­ni­sat­ionen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat gestern ein verheerendes Signal für zivilgesellschaftliche Orga­ni­sat­ionen gesandt: Er hat die endgültige Entscheidung über die Attac-Gemeinnützigkeit an das Hessische Finanzgericht zurückverwiesen. In der Begründung, die nicht nur Attac, sondern die gesamte kritische und engagierte Zivilgesellschaft bedroht, heißt es: Die „Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung … erfüllt keinen gemeinnützigen Zweck.“ Eine schockierende Einschätzung für alle, die aktiv für eine bessere Welt eintreten. Vollständige Pressemitteilung.

Das Hessischen Finanzgericht hatte zunächst die Gemeinnützigkeit von Attac positiv beschieden, der BFH danach aber eine Revision des Verfahrens zugelassen. Dazu kommentierte der lange Zeit als Richter am OLG Braunschweig tätige Helmut Kramer: "In der Behinderung gesellschaftlich formierter Kritik an den ungehinderten Finanzströmen rund um den Globus tritt das genuin Politische der steuerrechtlichen Diskriminierung von Attac klar zum Vorschein. Das Recht ist Sache aller Bürger. Es darf nicht den Juristen und den auf der Karriereleiter hoch aufgestiegenen Richtern allein überlassen werden. Und eine gemeinnützige Organisation wie Attac darf nicht länger durch eine am Buchstaben klebende steuerrechtliche Diskriminierung eingeengt werden." Siehe hierzu auch den Beitrag im Braunschweig-Spiegel: "ATTAC und die politischen Richter - Helmut Kramer in der SZ"