Platzverweis der Polizei Braunschweig war rechtswidrig

Verwaltungsgericht: Platzverweis der Polizei Braunschweig gegen Teilnehmer einer „Blockade“ eines AfD-Infostand war rechtswidrig


Zuvor endete ein Strafverfahren gegen den jungen Mann mit einer Einstellung und ein Bußgeldverfahren mit einem Freispruch

Am 25.6.2016 protestierten mehrere Menschen mit Transparenten vor einem Infostand der AfD in der Innenstadt von Braunschweig. Die Polizei drängte die Protestierenden ab, kontrollierte deren Personalien und erteilte Platzverweise. Gegen den Platzverweis klagte nun einer der Betroffenen erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen den jungen Mann mit dem Vorwurf des Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und Nötigung wegen der Beteiligung an der Protestaktion eingestellt. Danach versuchte die Polizei mittels eines Bußgeldbescheid weiter gegen den Mann vorzugehen. Nachdem dieser dagegen Einspruch einlegte, sprach ihn das Amtsgericht Braunschweig im März 2017 frei.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts